Strom, Gas, Wasser
Um das Strom- und
Gasleitungsnetz
kümmern sich in unserer Stadt die Stadtwerke Coesfeld GmbH.
Der Strom bzw. das Gas
kann
ebenfalls bei den Stadtwerken, aber auch bei den zahlreichen anderen
Strom- und Gasanbietern eingekauft werden. Er wird dann durch das
Leistungsnetz der Stadtwerke zu den Abnehmern geleitet; die Stadtwerke
berechnen für diese Leistung eine Durchleitungsgebühr, dessen
Höhe unter der Aufsicht der Bundesnetzagentur steht.
Die Höhe des von den Stadtwerken
Coesfeld verlangten Strom- und Gaspreises steht immer wieder in der
Kritik.
Hier können Sie vergleichen, welche Strom- und Gasanbieter
günstigerer bzw. teurer sind als die Stadtwerke Coesfeld. Zudem
werden Ihnen Hilfen beim Wechsel
gegeben.
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Die Versorgung
mit Leistungswasser liegt
ausschließlich in den Händen der Stadtwerke.
Die Stadtwerke Coesfeld GmbH bilden zusammen mit der Bäder- und
Parkhausgesellschaft GmbH die Wirtschaftsbetriebe
der
Stadt Coesfeld. Somit sind sie rechtlich selbständige
Unternehmen, "gehören" aber zu 100 % der Stadt Coesfeld.
Damit die hohen Verluste der
Bäder- und Parkhausgesellschaft (zuletzt 2,026 Mio. €)
nicht der Stadt zur Last fallen, sind die Stadtwerke gehalten,
mit ihrem Strom-, Gas- und Wassergeschäft entsprechend hohe Gewinne zu
erzielen. Darüberhinaus erwartet auch die Stadt Coesfeld einen "angemessenen" Gewinnanteil, um den
städtischen Haushalt aufzubessern.
(Für eine größere Ansicht der Übersicht auf das
Bild "klicken")
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Abwasserentsorgung
Die Abwasserentsorgung
liegt in den Händen des Abwasserwerks
der
Stadt
Coesfeld, einem städtischen Eigenbetrieb.
Da alle Coesfelder Haushalte und Unternehmen ihr Abwasser über das
städtische Abwasserwerk entworgen müssen, fällt dem
Abwasserwerk eine Rolle als feste städtische Einnahmequelle zu.
Grundsätzlich sollen die Abwassergebühren dazu dienen, die
Kosten der Abwasserentsorgung zu tragen. Doch darüberhinaus ist es
öffentlichen Unternehmen nicht verboten, Gewinne zugunsten
ihrer Gemeinde zu machen - im Gegenteil! Die
nordrhein-westfälische Gemeindeordnung sowie die
Eigenbetriebsverordnung sehen solche Gewinne ausdrücklich vor.
Um zu vermeiden, dass die Gebührenschraube allzu stark angezogen
wird, dürfen die Gewinne nur so hoch sein, dass
- Rücklagen,
sofern
sie
für die technische und wirtschaftliche Entwicklung
notwendig sind, gebildet werden können, sowie
- die Stadt eine mindestens marktübliche
Verzinsung
des
Eigenkapitals erzielt (vgl. § 109 Abs. 2 GO NRW
bzw.
§ 10 Abs. 5 EigVO NRW).
Um die Höhe der Abwassergebühren direkt zu beeinflussen, hat
die Stadt die Möglichkeit, die Höhe des Prozentsatzes festzulegen, mit der
sich das städtische Eigenkapital
verzinsen soll, das im Abwasserwerk eingesetzt ist.. Dieser
Betrag ist damit ein fester Bestandteil der Gebührenkalkulation.
Derzeit liegt dieser Prozentsatz der kalkulatorischen
Eigenkapitalverzinsung bei 6,25 %.
Auf
seiner Grundlage erzielt das Abwasserwerk derzeit
- einen jährlichen Gewinn in Höhe von etwa 1,5 Mio.
€, von dem
- im Geschäftsjahr 2009 davon 0,605 Mio. € in die
Rücklagen eingestellt wurden (vgl. oben) und
- der Rest (0,9 Mio. €) als Gewinn in die städtischen
Haushalt floss
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