Promenade: Neuer
Bebauungsplan in der öffentlichen Auslegung
(Juli 2010)
|
Lesen Sie hierzu auch die
älteren Beiträge:
|
|
Sehr geehrte Damen und Herren,
der neue Bebauungsplan für die Promenade im Bereich
Basteiwall- / Marienwall hat auf der Stadtratssitzung vom 13. Juni 2010
die nächste Hürde
genommen. Er sowie die damit verbundene Gestaltungssatzung kommen
nun in die
“öffentliche
Auslegung”, so dass die Bürger
ihre Anregung und Bedenken vortragen können. (
Zeitraum der
Auslegung: 23. Juli bis 23. August 2010, Rathaus, Bürgerbüro
- )
Nachtrag September 2010: Der Bebauungsplan wurde auf der Ratssitzung
vom 23.09.2010 beschlossen.
Auch für die Anlieger der übrigen Promenadenbereiche ist
dieses Verfahren insofern interessant, als sich hier abschätzen
lässt, welche Festsetzungen auf die anderen “Wälle” zukommen
dürften.
Für die FDP wurde das Ziel, eine verträgliche Festschreibung
von Bau- und Gestaltungsregeln für die Promenade, nicht erreicht.
Auch wenn im Vergleich zum ersten Entwurf das vorgelegte
Vorschriftenwerk (Bebauungsplan und Gestaltungssatzung) ein klein
wenig gelockert wurde, ist es nach wie vor viel zu einengend.
Die heutige Promenade verdankt ihre Attraktivität ihrer
abwechslungsreichen und gut durchgrünten Bebauung. Obwohl sie zum
öffentlichen Straßennetz zählt, besitzt sie nahezu
überall den Charakter eines kombinierten Fuß-/Radweges. Um
diesen Charakter zu schützen, ist es durchaus sinnvoll,
grundlegende Bebauungsvorschriften zu erlassen (promenadentypische
Parzellenstruktur mit freistehenden Einzelhäusern,
Größe der Häuser, Baulinien usw.). Auf diesem Wege
wäre der Errichtung von Wohnblocks u.ä. nicht passenden
Gebäuden der Weg verstellt.
Darüber hinaus jedoch sollte gelten: Die Entwicklung des Gebietes
liegt in den Händen der dortigen Eigentümer und Bewohner!
Ihren Ideen, ihren Initiativen ist jeglicher Fortschritt zu verdanken!
Gerade bei derartig hochwertigen Grundstücken, wie wir sie an der
Promenade vorfinden, sollten wir davon ausgehen, dass eine
bestmögliche Nutzung und Entwicklung im ureigensten Interesse der
dortigen Eigentümer liegt!
Künftig nicht
mehr OK:
- Mauern
- Zäune
- Balkone
- "nicht-weiße" Fassaden ...
|
|
|
|
|
|
|
- ... noch so geschmackvoll gestaltete Vorgärten, wenn
sie nicht der Gestaltungssatzung entsprechen!
|
(Für eine größere Bildansicht bitte auf das Bild
"klicken")
Doch die Vorschriften, die der neue, nun im öffentlichen
Auslagungsverfahren liegende Bebauungsplan und die dazugehörigen
Gestaltungssatzung für den nördlichen Promenadenbereich
vorsehen, stellen eine erhebliche Bevormundung der dortigen Anlieger
vor. Vieles von dem, was auf mindestens der Hälfte der
Promenadengrundstücke
vorhanden ist, was zum Teil schon seit Angebinn so war und den Charme
der Promenade ausmacht, soll bei künftigen Bau- und
Veränderungsmaßnahmen nicht mehr möglich sein.
Künftig soll u.a. nur noch folgendes genehmigungsfähig sein:
- Einheitliche
Außenwandflächen als rotes bis braunes
Sicht-/Verblendmauerwerk (nicht glänzende Oberfläche) oder
weißer Putzbau. Andere Materialien dürfen für max. 10
% der Wandfläche verwendet werden.
- Keine Balkone an der zur
Straße liegenden Fassade.
- Dächer nur als Sattel oder
Walmdächer mit einer Neigung zwischen 40° und 50°
(Ausnahmen u.U. zu den von der Straße abgewandten Seite, auf
Eckgrundstücken sowie bei "untergeordneten Gebäudeteilen"
möglich), Einschränkungen bei der Gestaltung von
Dachaufbauten, Dacheinschnitten, Dachflächenfenstern u.ä.
- Dacheindeckungen in roten
bis braunen Dachziegeln oder Betondachsteinen
- Verschiedene Festlegungen für die Garagen-/Carportgestaltung (incl.
Verpflichtung zur Begrünung der Dachflächen, sofern sie im
hinteren Garagenbereich angelegt werden). Keine Garagen / Carports im
Vorgartenbereich.
- Einfriedung der Vorgartenbereiche
durch maximal 85 cm hohe Hecken. Die dafür zugelassenen Pflanzen
sind in einer Pflanzliste festgelegt. Mauern sind nicht zulässig,
Zäune nur in Kombination mit einer Hecke, wobei der Zaun nur auf
der von der Straße abgewandten Seite stehen darf. (Höhere
Hecken bis max. 2 m Höhe sind in gesondert festgelegten
Ausnahmesituationen erlaubt).
(vgl. die nachrichtlich in den Bebauungsplan Nr. 121/1 "Coesfelder
Promenade" übernommene Gestaltungssatzung)
Die Promenade müsse
"einheitlich"
sein, so eine der mündlichen Begründungen. Schließlich
wolle man dort keine
"bunten
Häuser"... Doch warum eigentlich nicht? Sind es nicht
gerade die "bunten Häuser", vor denen wir gern in anderen
Städten stehenbleiben?
Auch die übrigen Begründungen für diese Festsetzungen
sind in wesentlichen Teilen nicht nachvollziehbar. So beklagen die
Fachleute in Verwaltung und Planungsbüro auch den "zunehmenden
Verlust
historischer Bausubstanz" und argumentieren mit dem “historischen
Vorbild”, an dem sich ihre Planung angeblich ausrichtet.
Doch in Wirklichkeit sind es gerade die
alten Gebäude, deren Grundstücke mit einer
Mauer oder einem
(schmiedeeisernen)
Zaun eingefasst sind oder die einen
Balkon zur Frontseite hin haben -
alles
Gestaltungselemente, die künftig nicht mehr genehmigungsfähig
sein sollen, obwohl doch gerade sie der Promenade den besonderen Charme
geben!
“Hätten wir vor hundert Jahren
derartig enge Bau- und
Gestaltungsvorschriften, hätten wir heute
keine schöne Promenade!” so lautete einer der
Ablehnungsgründe für diesen Bebauungsplan samt
Gestaltungssatzung, die FDP-Vertreter Wolfgang Kraska vor dem Ausschuss
für Umwelt, Planen und Bauen (23.06.2010) und vor dem Stadtrat
(13.07.2010) vortrug. Nach Ansicht der FDP wird mit dem neuen
Bebauungsplan lediglich zweierlei erreicht:
- Die
Stadtverwaltung hat mit ihrem detailreichen Plan mehr (unnötige)
Arbeit - und das in Zeiten knapper städtischer Kassen!
- Die betroffenen Eigentümer haben mehr (unnötigen)
Ärger, wenn sie neu bauen bzw. etwas auf ihrem Grundstück
verändern wollen.
Ihre
FDP-Stadtratsfraktion