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Tempo-30-SchildNeumühle: Nur ein "Alibi-Schild"? 
(Oktober 2008)
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Sehr geehrte Damen und Herren,

die festgestellte Verkehrsbelastung sei auf keinen Fall für eine Tempo-30-Zone zu hoch. Ohnehin sei es unmöglich, Anliegerverkehr wirkungsvoll zu kontrollieren. So fachsimpelten Verwaltung und gewählte Ausschussmitglieder auf der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen am 22.10.2008 zum Thema "Durchgangsverkehr auf der Neumühle".

Das einzige Problem, dass die große Ausschussmehrheit und die Verwaltung nun sehen: Die Beschilderung mit einem "Durchfahrt verboten - Anlieger frei"-Schild sei offensichtlich "eigentlich nicht richtig" ... Die Straße, so die Feststellung nach Verkehrszählung und Verkehrsschau, sei zu einer Tempo-30-Zone ausgebaut und besitze eine "allgemeine Erschließungsfunktion". Selbst Fahrzeuge mit Pferdeanhängern, die von der Borkener Straße zur Reithalle fahren wollten, sollten eigentlich auch über die Neumühle fahren dürfen ... Somit, so die Einschätzung der Ausschussmehrheit, spräche nichts dagegen, die Straße der Allgemeinheit (also auch dem Durchgangsverkehr) zur Verfügung zu stellen.


Sand in die Augen der Bürger

Besonders befremdlich erscheint in diesem Zusammenhang die Aussage des Beigeordneten Backes, wonach es sich bei der “Durchfahrt verboten - Anlieger frei” - Beschilderung lediglich um ein “Alibi-Schild” handele. Im Klartext: Den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung war stets bewust, dass mit einem solchen Verkehrsschild keine Problemlösung herbeigeführt wird. Es diente lediglich dazu, den betroffenen Bürgern Sand in die Augen zu streuen. Indem man ihnen eine Problemlösung vorgaukelt, möchte man ihre Gemüter beruhigen. ...  100 weitere Fälle dieser Art soll es in Coesfeld geben, so Herr Backes. - 100 mal mehr "Sand in die Augen der Bürger"?


Ausschuss wollte nicht entscheiden

In der Frage "Durchgangsverkehr auf der Neumühle" wollte der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen allerdings keine eigene Entscheidung treffen. Schließlich einigte man sich darauf, in dem Problem keine "Planungsangelegenheit", sondern lediglich ein "verkehrsrechtliches Problem" zu sehen. Somit wäre nicht der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen zuständig, sondern die Ordnungsbehörden. Diese (Fachbereich 30 bzw. Bürgermeister Öhmann als oberster Behördenleiter) sollen nun im Rahmen "verkehrsrechtlicher Erwägungen" eine Entscheidung treffen.

Vor diesem Hintergrund hat die FDP-Fraktion den folgenden Brief an Bürgermeister Öhmann geschrieben:

LogoFreie Demokratische Partei
Stadtratsfraktion Coesfeld





24.10.2008

Bürgermeister der Stadt Coesfeld
Heinz Öhmann
Markt 8
48653 Coesfeld



          
Verkehrssituation auf der Neumühle
Beratung des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen vom 22.10.2008


Sehr geehrter Herr Öhmann,

auf der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen vom 22.10.2008 wurde das Problem “Durchgangsverkehr auf der Neumühle” behandelt. Anlass dieses Tagesordnungspunktes waren zwei Anträge aus der Bürgerschaft sowie ein Antrag der FDP.

An den Einfahrten zu ihrer Straße steht das Schild “Durchfahrt verboten - Anlieger frei”. Diese Beschilderung besagt eindeutig, dass Durchgangsverkehr von der Neumühle ferngehalten werden soll.

Der Ausschuss konnte sich in seiner großen Mehrheit nicht dazu durchringen, seine politische Verantwortung wahrzunehmen und über die Anträge zu entscheiden. Vielmehr folgte er der Ansicht der Verwaltung, die an der Neumühle eine “rein verkehrsrechtliche Problematik” sieht.  Der “schwarze Peter” wurde somit an die Ordnungsbehörden weitergeschoben; der Fachbereich 30 bzw. Sie, Herr Öhmann, als oberster Behördenleiter sollen im Rahmen Ihrer ordnungsbehördlichen Kompetenz über diese Angelegenheit entscheiden.

Die Bürger vertrauen in die Richtigkeit und die Ernsthaftigkeit aufgestellter Verkehrsschilder. Sie vertrauen darauf, dass die Stadt es ernst gemeint hatte, als sie mit den Schildern den Durchgangsverkehr aus der Neumühle heraushalten wollte. Sie erwarten nun, dass ihre Einhaltung durchgesetzt wird. Der Ausbau der Straße zu einer Tempo-30-Zone, der zudem zum größten Teil von den Anliegern bezahlt wurde, darf auf keinen Fall als Argument dafür dienen, nun Durchgangsverkehr auf der Neumühle zuzulassen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, im Sinne der großen Mehrheit der Anlieger der Neumühle zu entscheiden. Die Verkehrszeichen “Durchfahrt verboten - Anlieger frei” dürfen nicht entfernt werden. Vielmehr bitte ich Sie, nach Lösungen zu suchen, wie das dahinter liegende Ansinnen (Unterbindung des Durchgangsverkehrs) umgesetzt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen



Wolfgang Kraska
(Fraktionsvorsitzender)



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Ihre FDP-Fraktion im Coesfelder Stadtrat