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Bahnhofsquartier: Die Kernbeschlüsse sind gefasst! 
(April 2007)
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf seiner letzten Sitzung vom 29.03.2007 hat der Coesfelder Stadtrat die notwendigen Beschlüsse gefasst, um den Bau des Einzelhandelszentrums im Bahnhofquartier zu ermöglichen. Der Flächennutzungsplan für dieses Gebiet sowie zwei Bebauungspläne wurden geändert, um ein Areal mit Einkaufszentrum, Elektromarkt usw. entstehen zu lassen. Außerdem fiel der Beschluss, die Ladestraße auszubauen, um das Gebiet verkehrstechnisch anzubinden. (Verlauf der Ladestraße: vom Bahnhof aus parallel zu den Gleisen, bis sie in Höhe der Grimpingstraße in die Dülmener Straße mündet)


Planerisches Ziel: Stärkung Coesfelds als Mittelzentrum

Grundlegendes Ziel ist es, über die Aufwertung des Bahnhofsbereichs auch die Innenstadt zu stärken. Mit dem neuen Angebot an Einkaufsmöglichkeiten soll Kaufkraft gebunden, aber auch aus dem Umland nach Coesfeld angezogen werden. Vor diesem Hintergrund hat der Stadtrat beschlossen, das Bahnhofsquartier als innenstadtrelevanten Versorgungsbereich für großflächigen Einzelhandel mit zentrenrelevantem Sortiment auszuweisen.

Der Coesfelder Kommunalpolitik war es wichtig, den neuen Gebäudekompex so zu gestalten, dass er sich in Richtung Innenstadt öffnet. Die dem Bahnhof zugewandte Seite ist als sogenannte "Mall" (ähnlich einer Einkaufspassage mit kleineren Geschäften) gedacht, die zur Seite hin in Richtung Gartenstraße / Innenstadt weist. In diesem Bereich sind auch kleinere Geschäfte vorgesehen. Die Fassade längst der Bahnhofstraße soll lichtdurchlässige Glaselemente erhalten, so dass auch sie einen attraktiven Eindruck vermittelt. Hinzu kommt, dass der große Parkplatz, der hinter dem Gebäudekompex an der Ladestraße entstehen soll, eine direkte Fußwegeverbindung zur Bahnhofstraße in Höhe der Clemensstraße erhält. Somit wird es möglich sein, auf relativ kurzem Weg auch von diesem Parkplatz die Innenstadt zu besuchen.


Planerisches Problem: Festlegung der erlaubten Sortimente

Eine schwierige Frage war die der erlaubten Gewerbeansiedlungen und Sortimente. Die Stadt ist bei der Ausweisung neuer Ansiedlungsflächen an gesetzliche Vorgaben gebunden (Stichworte Innenstadtschutz / zentrenrelevantes Sortiment, aber auch überörtlicher Zentrenschutz - weitere Hintergrundinformationen dazu: HIER "klicken"). So war es auch möglich, dass auch die umliegenden Städte (Borken, Stadtlohn, Dülmen, Gescher) ihre Einwände gegen das Coesfelder Bahnhofsareal vortragen konnten. Da die zu erwartenden überregionalen Umsatzverteilungen jedoch deutlich unter 10 % liegen, konnten diese Einwände verworfen werden.

Erster Leidtragender dieser Situation ist nach wie vor der Expert-Elektrofachmarkt an der Gartenstraße: Während im neuen Bahnhofsareal ein neuer Elektrofachmarkt mit bis zu 2.400 m² Verkaufsfläche genehmigt wurde, hat der alteingesessene Expert-Markt derzeit keine Möglichkeit, seine Verkaufsfläche zu erweitern, um mit der neuen Konkurenz mithalten zu können. Sein Vorschlag, auf das Gelände der Coesfelder Weberei an der Dülmener Straße auszuweichen, ist aufgrund der gesetzlichen und genehmigungsrechtlichen Vorgaben nicht möglich. Seitens ALLER poltischen Fraktionen ist die Stadtverwaltung jedoch aufgefordert, den Expert-Fachmarkt bei einer Lösung des Problems zu unterstützen.


Schritte zur Umsetzung: Ausbau der Ladestraße

Um die Gewerbeansiedlungen zu ermöglichen, ist es nun die Aufgabe der Stadt, die Ladestraße auszubauen und an die übrigen Coesfelder Straßen anzuschließen. Sowohl an der Dülmener Straße als auch vor dem Bahnhofsvorplatz an Sökeland- und Bahnhofstraße soll jeweils ein großer Verkehrskreisel entstehen. (Mehr dazu: HIER "klicken").


Änderung des Bebaungsplanes Nr. 87 "Bahnhofsquartier" (Skizze siehe unten)

Nachdem  die ehemalige Industrie- und Gewerbenutzung auf dem Plangelände zum Erliegen gekommen ist, wurde es städtisches Ziel, das Geländes als Einzelhandelsstandort zur Ergänzung des Altstadtkerns zu entwickeln. Insbesondere große Flächen, die zudem mit dem PKW problemlos erreichbar wären, sind im engeren Innenstadtbereich nicht vorhanden, so dass flächenintensivere Anbieter bislang wenig Chancen hatten, sich in Coesfeld niederzulassen. Das Bebauungsplangebiet "Bahnhofsquartier" soll als Sondergebiet genutzt werden, auf dem zentrenrelevante Sortimente großflächig angeboten werden können.

Die relative Nähe sowohl zum Bahnhof als auch zur Altstadt wird als beonderer Pluspunkt dieser Fläche angesehen. Einerseits wird das Gebiet mit dem PKW gut zu erreichen sein, und andererseits kann es als innenstadtnaher "Kundenanker" angesehen werden, von dem aus auch die Innenstadt besucht werden kann.

Im Plangebiet sind die folgenden Nutzungen zulässig:
  • Selbstbedienungs-Warenhaus
  • Getränkemarkt, Zoo- und Elektrofachmarkt
  • Lebensmittel-Discountmarkt


Änderung des Bbauungsplanes Nr. 88. "Dülmener Straße / Bahnhofstraße" (kurze Skizze siehe unten)

Derzeit ist das Gebiet zwischen Dülmener Straße und dem Gebiet des Bebauungsplanes 87 durch eine gemischte bauliche Nutzung geprägt. Einige der Gebäude werden derzeit nicht genutzt und sind teilweise sanierungsbedürftig.

Ziel des geänderten Bebauungsplanes ist zum einen die Bestandsfortschreibung der jetzt dort ansässigen Gewerbebetriebe. Zum Anderen sollen die Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, dass sich hier weitere Einzelhandelsbetriebe ansiedeln können - allerdings NUR Betriebe, die KEIN innenstadtrelevantes Sortiment anbieten.


Bahnhofsquartier
 
Ihre FDP-Fraktion im Coesfelder Stadtrat