Basteiwall 5 - 7: Die
Suche nach dem Kompromiss
(Mai 2005)
Sehr geehrte Damen
und Herren,
die Bürgerversammlung vom 18. Mai brachte zumindest
Klarheit in die unterschiedlichen Standpunkte:
- Grundstückseigentümer Fleißig möchte
sein Grundstück sinnvoll
ausnutzen - im Sinne einer guten Nachbarschaft, wie er selbst
betont.
- Die Anlieger wehren sich gegen eine Bebauung in
größeren Stil. Sollte der hintere Grundstücksteil
bebaut werden, befürchten die Nachbarn auf der
Kettelerstraße insbesondere eine Minderung
ihrer Wohnqualität durch den Verbauung der
Gartenfläche sowie eine Wertminderung ihrer Grundstücke bzw.
Wohnungen. Die Nachbarn aus dem Basteiwall 9 wenden sich gegen
eine Beschattung ihres
Grundstückes durch einen größer
dimensionierten Neubau.
Zwischen diesen gegensätzlichen Standpunkten versuchte die
Stadtverwaltung, vertreten durch die Herren Backes und Manteufel, die
Rolle eines Vermittlers zu besetzen. Wertminderungen oder auch
-steigerungen könnten, so ihre Ausführungen, für die
Stadt kein Entscheidungskriterium sein. Alle Nachbarn müssten
nunmal Beeinträchtigungen "im Rahmen des Zumutbaren" hinnehmen.
Bei dem vorhandenen Konflikt ginge es darum, eine Entscheidung "in
gerechter Abwägung aller Interessen" zu finden.
In diesem
Zusammenhang formulierten sie auch eigene Argumente zugunsten
des Bauprojektes:
- Der Basteiwall liegt im Innenstadtbereich und sei "eigentlich für die Bebauung
vorgesehen." Wenn im Innenstadtbereich bauliche Verdichtungen
möglich seien, sollte man zunächst diese Möglichkeiten
prüfen, bevor im Außenbereich neu gebaut wird.
- "Nachverdichtungen" im Innenstadtbereich sei auch deswegen
der Vorrang vor neuen Bauflächen im Außenbereich zu geben,
weil dadurch der Flächenverbrauch
in Grenzen gehalten würde.
- Neuer Wohnraum im Innenstadtbereich werde auch deswegen
zunehmend wichtiger, da vermehrt ältere
Menschen Wohnungen in dieser Lage nachfragten.
Noch vor nicht ganz einem Jahr schien die Haltung der Stadt eine ganz
andere gewesen zu sein. So hatte eine Anliegerin aus der
Kettelerstaße erst vor einem knappen Jahr ihre Eigentumswohnung
erworben. Als sie in diesem Zusammenhang bei der Stadtverwaltung
anfragte, ob mit einer Bebauung des Gartengrundstückes zwischen
Kettelerstraße und Basteiwall zu rechnen sei, erhielt sie zur
Antwort, dass diese Fläche nicht
bebaut werden darf und somit mit
einer Bebauung auch nicht gerechnet werden müsse. Eine
andere Anliegerin erhielt in einem anderen
Zusammenhang dieselbe Auskunft.
Tatsächlich
ließen sich auch andere städteplanerische
Gesichtspunkte formulieren, die verstärkt die Argumente der
Anlieger untermauern:
- So könnte die gewachsene
Struktur der Wälle (Villengrundstücke mit z.T.
großen Gartenflächen) als erhaltenswürdig betrachtet
werden. Nicht nur die "Vorderansicht" der Promenade, sondern auch die
Art der Bebauung und der rückwärtige Zustand der
Grundstücke gehört zum schützenswürdigen
Erscheinungsbild.
- Die Wälle mit ihrer großzügigen Bebauung
bilden einen Grüngürtel
für die Innenstadt, der für die Zukunft erhalten werden
sollte.
- Die verkehrliche Anbindung
der Wallgrundstücke ist für eine verdichtete Bebauung nicht
geeignet.
Die augenblickliche Rechtslage
ergibt sich aus dem gültigen Bebauungsplan und ist eindeutig: Herr
Fleißig hat allein die Möglichkeit, innerhalb der bestenden
Baugrenzen - also in etwa auf der Stelle, an der das alte Haus stand -
zu bauen. Die hintere Fläche steht für eine Bebauung nicht
zur Verfügung.
Mit Kompromissvorschlägen konnte
sich an dem fraglichen Abend niemand anfreunden. Während sich die
Anlieger von der Kettelerstraße strikt gegen eine Bebauung des
Gartengeländes aussprachen, fand der Vorschlag, die
Bebauungsgrenze einige Meter nach hinten zu schieben und somit ein
größeres Bauobjekt im vorderen Grundstücksbereich zu
ermöglichen, bei dem östlich angrenzenden Anlieger keine
Zustimmung.
Wie die Stadt mit dem Bauansinnen von Herrn Fleißig umgehen wird,
hängt nun von den politischen Gremien der Stadt (Ausschuss
für Umwelt, Planen und Bauen und schließlich Stadtrat) ab.
Nur diese Gremien könnten die Baugrenze verschieben bzw. den
gültigen Bebauungsplan abändern.
Ihre FDP-Fraktion im Coesfelder Stadtrat
Nachtrag:
Auf der folgenden Sitzung des Ausschusses für
Umwelt, Planen und Bauen wurde mehrheitlich beschlossen, von weiteren
Planungen, die das Ziel haben, den hinteren Grundstücksteil zu
bebauen, abzusehen. Somit kann Herr Fleißig seine Vorstellungen
zur Bebauung - zumindest unter den jetzigen Mehrheitsverhältnissen
im Stadtrat - nicht umsetzen.
Lesen Sie dazu auch unsere frühere
Berichterstattung:
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