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Basteiwall 5 - 7: Die Suche nach dem Kompromiss 
(Mai 2005)
 

basteiwall5-7Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bürgerversammlung vom 18. Mai brachte zumindest Klarheit in die unterschiedlichen Standpunkte:
  • Grundstückseigentümer Fleißig möchte sein Grundstück sinnvoll ausnutzen - im Sinne einer guten Nachbarschaft, wie er selbst betont.
  • Die Anlieger wehren sich gegen eine Bebauung in größeren Stil. Sollte der hintere Grundstücksteil bebaut werden, befürchten die Nachbarn auf der Kettelerstraße insbesondere eine Minderung ihrer Wohnqualität durch den Verbauung der Gartenfläche sowie eine Wertminderung ihrer Grundstücke bzw. Wohnungen. Die Nachbarn aus dem Basteiwall 9 wenden sich gegen eine Beschattung ihres Grundstückes durch einen größer dimensionierten Neubau.
Zwischen diesen gegensätzlichen Standpunkten versuchte die Stadtverwaltung, vertreten durch die Herren Backes und Manteufel, die Rolle eines Vermittlers zu besetzen. Wertminderungen oder auch -steigerungen könnten, so ihre Ausführungen, für die Stadt kein Entscheidungskriterium sein. Alle Nachbarn müssten nunmal Beeinträchtigungen "im Rahmen des Zumutbaren" hinnehmen. Bei dem vorhandenen Konflikt ginge es darum, eine Entscheidung "in gerechter Abwägung aller Interessen" zu finden.

kreuzungIn diesem Zusammenhang formulierten sie auch eigene Argumente zugunsten des Bauprojektes:
  • Der Basteiwall liegt im Innenstadtbereich und sei "eigentlich für die Bebauung vorgesehen." Wenn im Innenstadtbereich bauliche Verdichtungen möglich seien, sollte man zunächst diese Möglichkeiten prüfen, bevor im Außenbereich neu gebaut wird.
  • "Nachverdichtungen" im Innenstadtbereich sei auch deswegen der Vorrang vor neuen Bauflächen im Außenbereich zu geben, weil dadurch der Flächenverbrauch in Grenzen gehalten würde.
  • Neuer Wohnraum im Innenstadtbereich werde auch deswegen zunehmend wichtiger, da vermehrt ältere Menschen Wohnungen in dieser Lage nachfragten.
Noch vor nicht ganz einem Jahr schien die Haltung der Stadt eine ganz andere gewesen zu sein. So hatte eine Anliegerin aus der Kettelerstaße erst vor einem knappen Jahr ihre Eigentumswohnung erworben. Als sie in diesem Zusammenhang bei der Stadtverwaltung anfragte, ob mit einer Bebauung des Gartengrundstückes zwischen Kettelerstraße und Basteiwall zu rechnen sei, erhielt sie zur Antwort, dass diese Fläche nicht bebaut werden darf und somit mit einer Bebauung auch nicht gerechnet werden müsse. Eine andere Anliegerin erhielt in einem anderen Zusammenhang dieselbe Auskunft.

BasteiwallTatsächlich ließen sich auch andere städteplanerische Gesichtspunkte formulieren, die verstärkt die Argumente der Anlieger untermauern:
  • So könnte die gewachsene Struktur der Wälle (Villengrundstücke mit z.T. großen Gartenflächen) als erhaltenswürdig betrachtet werden. Nicht nur die "Vorderansicht" der Promenade, sondern auch die Art der Bebauung und der rückwärtige Zustand der Grundstücke gehört zum schützenswürdigen Erscheinungsbild.
  • Die Wälle mit ihrer großzügigen Bebauung bilden einen Grüngürtel für die Innenstadt, der für die Zukunft erhalten werden sollte.
  • Die verkehrliche Anbindung der Wallgrundstücke ist für eine verdichtete Bebauung nicht geeignet.
Die augenblickliche Rechtslage ergibt sich aus dem gültigen Bebauungsplan und ist eindeutig: Herr Fleißig hat allein die Möglichkeit, innerhalb der bestenden Baugrenzen - also in etwa auf der Stelle, an der das alte Haus stand - zu bauen. Die hintere Fläche steht für eine Bebauung nicht zur Verfügung.

Mit Kompromissvorschlägen konnte sich an dem fraglichen Abend niemand anfreunden. Während sich die Anlieger von der Kettelerstraße strikt gegen eine Bebauung des Gartengeländes aussprachen, fand der Vorschlag, die Bebauungsgrenze einige Meter nach hinten zu schieben und somit ein größeres Bauobjekt im vorderen Grundstücksbereich zu ermöglichen, bei dem östlich angrenzenden Anlieger keine Zustimmung.

Wie die Stadt mit dem Bauansinnen von Herrn Fleißig umgehen wird, hängt nun von den politischen Gremien der Stadt (Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen und schließlich Stadtrat) ab. Nur diese Gremien könnten die Baugrenze verschieben bzw. den gültigen Bebauungsplan abändern.

Ihre FDP-Fraktion im Coesfelder Stadtrat
 
Nachtrag:

Auf der folgenden Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen wurde mehrheitlich beschlossen, von weiteren Planungen, die das Ziel haben, den hinteren Grundstücksteil zu bebauen, abzusehen. Somit kann Herr Fleißig seine Vorstellungen zur Bebauung - zumindest unter den jetzigen Mehrheitsverhältnissen im Stadtrat - nicht umsetzen.


Lesen Sie dazu auch unsere frühere Berichterstattung: