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Basteiwall: Erst Anwohnerversammlung, dann Bebauungsplan
(Februar 2005)
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich, und umgekehrt heißt das: Niemand darf einseitig vom Staat und seinen Organen bevorzugt werden.

Im vorliegenden Fall geht es um den Plan eines Grundstückseigentümers (konkret: des Grundstückes zwischen Basteiwall 3 und Basteiwall 9), sein Grundstück auch im hinteren Bereich bebauen zu dürfen. Auf der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen vom 19.01.2005 stand ebendieses Ansinnen auf der Tagesordnung.

Damit dieser Grundstückseigentümer sein Vorhaben umsetzen kann, muss zunächst der in diesem Bereich gültige Bebauungsplan geändert werden. Um das Verfahren zu beschleunigen, erklärte er die Bereitschaft, die Planungskosten zu übernehmen. Somit wäre der Weg frei, um die Änderung des Bebauungsplanes in vorderer Priorität voranzutreiben.
 

Drei Häuschen oder vier Hexenhäuschen ... was mag hier wohl hinpassen?  -  
Das fragliche Grundstück zwischen Basteiwall 3 und Basteiwall 9 im Februar 2005

Andererseits bleibt das grundsätzliche Problem einer hinteren Grundstücksbebauung bestehen. Wenn hier einem Eigentümer eine solche Erlaubnis erteilt würde, müsste bei ähnlichen Anträgen anderer andere Grundstückseigentümer ebenfalls in diesem Sinne erschieden werden.

Im konkreten Fall reichen die Vorstellungen für die hintere Bebauung z.T. sehr nah an die Nachbargrundstücke heran. So sehen zwei Planungsvarianten vor, Parkplätze unmittelbar an den Grundstücksgrenzen zuzulassen.

Die Vertreter von Pro Coesfeld haben sich dafür ausgesprochen, vor weiteren Beschlüssen eine Anwohnerversammlung durchzuführen. In diesem Sinn entschied nach intensiver Diskussion auch der Bauausschuss.
 
 

Bilder: Drei Varianten für die Bebauung des Grundstückes wurden dem Ausschuss vorgestellt