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Mit dem Taxi in die Fußgängerzone?
(Juni 2011)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Regelungen sind dafür da, dass sie den Menschen nützen. Unsere Fußgängerzone ist dafür eingerichtet, dass man sich dort - wie der Name schon sagt - zu Fuß und ohne Fahrzeugverkehr bewegen kann.

Fußgängerzone CoesfeldDoch andererseits bringt diese Regelung auch zahlreiche Nachteile mit sich. Wer als alter Mensch in der Fußgängerzone wohnt, kann sich vielfach mit dem Wagen nicht bis vor die Haustüre bringen lassen - auch spät abends nicht, wenn ein paar Meter weiter angeheiterte Jugendliche unbekümmert und lautstark Fußball spielen. Auch Kranke und Gehbehinderte müssen am Rande der Fußgängerzone ihr Taxi verlassen, wenn der Arzt ihres Vertrauens seine Praxis im Inneren der Fußgängerzone hat - und umgekehrt können sie sich nicht direkt von der Arztpraxis abholen lassen. Aber auch Urlaubsreisende, die ihre schweren Koffer durch die Fußgängerzone schleppen mussten, können ihr Lied davon singen, welche Nachteile das strikte Fahrzeugverbot in der Fußgängerzone mit sich bringt.

Die Stadtverwaltung zieht sich in dieser Frage auf ihre Interpretation der Gesetzes- und Verordnungslage zurück. Demnach dürfen nur behinderte Menschen mit besonderen Parkausweisen die Fußgängerzone befahren, allerdings nur zwischen zwischen 19 Uhr und 10.30 Uhr (donnerstags zwischen 21 Uhr und 10.30 Uhr). Ansonsten gilt: Warenverkehr hat Vorrang vor Personenverkehr. So ist Lieferverkehr erlaubt (ebenfalls innerhalb der genannten Zeiten), auch Handwerker können eine Sonderfahrerlaubnis beantragen.

Andere Städte sind in ihren Regelungen, die das Befahren der Fußgängerzonen ermöglichen, weit weniger streng als in Coesfeld. Ein entsprechendes Schild am Beginn der Fußgängerzone könnte bereits ausreichen, um Anliegern und Besuchern die Anfahrt per Taxi zu ermöglichen ...

Doch wie sehen die betroffenen Anlieger die Problematik? Ist es richtig, dass Liefer- und Handwerkerverkehr zu bestimmten Zeiten zulässig ist, Taxen jedoch grundsätzlich nicht in die Fußgängerzone dürfen? Oder sollte es Ausnahmen geben?

Um das Thema aufzugreifen, hat sich die FDP-Stadtratsfraktion an die Bevölkerung gewandt. Anregungen und Meinungen richten Sie bitte an die

FDP-Stadtratsfraktion
Wolfgang Kraska
Katthagen 7

oder per e-mail an e-mail-kraska


Ihre FDP-Stadtratsfraktion