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Ausbau Darfelder Weg / Blomenesch
(Januar / April 2011)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir lebten nicht in Deutschland, wenn nicht auch bei dem Ausbau von Anliegerstraßen strenge Regeln zu beachten wären. Klar: Für Müllfahrzeuge, Feuerwehrwagen und auch Lastzüge - etwa Umzugswagen - müssen die Straßen breit genug sein. Auch die Straßenbeleuchtung muss auf einen DIN-gerechten Stand gebracht werden. Doch zudem ist vorgeschrieben, dass in einer Tempo-30-Zone "grundsätzlich" ein von der Fahrbahn abgeteilter Gehweg einzurichten ist - eine Maßnahme, die in einer reinen Anliegerstraße in einem zudem kleinen Wohngebiet wenig nutzbringend erscheint. Die Stadtverwaltung besteht darauf, Gehwege anzulegen - eine Ausnahme könne allenfalls für die Sackgassenabschnitte von Blomenesch und Darfelder Weg gemacht werden.

Darfelder Weg Januar 2011Die Qualität des Straßenausbaus wurde bereits im September in einer Informationsveranstaltung mit der Anliegerschaft erörtert. Laut Protokoll bevorzugt eine deutliche Mehrheit eine Tempo-30-Zone, in der die Befestigung der Straßenoberfläche in Betonsteinpflaster erfolgen soll. Auf einen Bordstein sollte auf jeden Fall verzichtet werden, ebenso auf Straßenbäume und auf das Markieren von PKW-Stellplätzen. In den Sackgassenbereichen sollte gänzlich das Markieren eines Fußweges unterbleiben. In ihrer Planung, die die Stadtverwaltung dem Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen am 26.01.2011 vorgestellt hat, sind diese Anregungen berücksichtigt. Der Bürgerschaft soll der Planungsstand in einer Bürgerversammlung am 15.März vorgestellt werden.

Eine Reihe von Anliegern hatten auf der Informationsveranstaltung im September geäußert, die Straßen müssten angesichts ihres derzeitigen schlechten Zustandes möglichst schnell hergerichtet werden. Doch was ist, wenn die Straße neue Straße durch Baufahrzeuge aus dem neuen Wohngebiet schnell wieder kaputtgefahren wird? Vielleicht - so die Stadtverwaltung - könne durch eine zeitlich befristete Sperrung in Höhe des Hauses Darfelder Weg 81 b das Durchfahren unterbunden werden. Doch dem müsste die Straßenverkehrsbehörde zustimmen - und dabei gegen den Grundsatz verstoßen, dass öffentliche Straßen grundsätzlich von jedem benutzt und durchfahren werden dürfen. Und zudem: Was heißt schon "zeitlich befristet"? Aus anderen Baugebieten wissen wir, dass sich die Bautätigkeiten über viele Jahre hinziehen können. Für das angrenzende neue Gebiet rechnet die Verwaltung allein für den Verkauf der Grundstücke mit einer Zeit von mindestens fünf Jahren.

Der Ausbau der beiden Straßen wird eine umfangreiche Maßnahme. Die Stadtverwaltung rechnet damit, dass in nahezu allen derzeitigen Straßenbereichen der bestehende Straßenuntergrund komplett in einer Tiefe von 40 cm ausgekoffert werden muss. Dieser Vollausbau der Straßen incl. DIN-konformer Straßenbeleuchtung führt zwangsläufig zu einer relativ hohen Kostenbelastung der Anlieger, da in einer Anliegerstraße 80 % der Ausbaukosten auf die Anlieger umgelegt werden (vgl. Coesfelder Satzung für die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen: Zur Coesfelder Ortsrechtssammlung bitte hier "klicken"; die fragliche Satzung findet sich weit unten in der Liste). An Blomenesch und Darfelder Weg sollen es sogar 90 % der Kosten sein, die von den Anliegern übernommen werden sollen. Die Begründung: Es seien noch nie Anliegergebühren für die Erschließung der Straßen gezahlt worden.

Nachtrag April 2011: Am 14.04.2011 wurden die Ausbauplanung für den Darfelder Weg und den Blomenesch nach vorheriger Beratung im Bauausschuss vom Stadtrat verabschiedet. Wir, die FDP-Fraktion, hatten auf dem Bauausschuss noch folgende Bedenken hinsichtlich der Finanzierung des Vorhabens geäußert: Jetzt, so unsere Überlegungen, wäre es möglich, die Ausschreibung für den Bau Ihrer Straßen im Zusammenhang mit der Errichtung der Baustraßen in dem neuen Wohngebiet zu verknüpfen. Mit einem solchen "Geschäft" könnte die Stadt für sich einen Preisvorteil herausschlagen; die Baustraßen würden etwas billiger, dadurch hätte die Stadt einen Preisvorteil bei der Vermarktung ihrer Baugrundstücke. Doch gleichzeitig entfällt dadurch die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt die neuen Straßen für das komplette Gebiet (neues Baugebiet und Ihre alten Straßen) zusammen auszuschreiben. Dadurch entfällt der mögliche Preisvorteil, von dem ausschließlich die Anlieger etwas hätten.

Seitens der Stadtverwaltung wurde erläutert, dass Preisvorteile bei der zeitlichen Koppelung einzelner Objekte wohl denkbar, aber eher hypothetischer Natur seien ... Da der schnelle Straßenausbau offenbar vor der Mehrheit der Anlieger gewünscht und das Thema der Finanzierung in der Nachbarschaft offenbar kein vorrangiges Thema ist, haben wir der Ausbauplanung schließlich zugestimmt.


Ihre FDP-Stadtratsfraktion