Ausbau Darfelder Weg /
Blomenesch
(Januar / April
2011)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir lebten nicht in Deutschland, wenn nicht auch bei dem Ausbau von
Anliegerstraßen strenge Regeln zu beachten wären. Klar:
Für Müllfahrzeuge, Feuerwehrwagen und auch Lastzüge -
etwa Umzugswagen - müssen die Straßen breit genug sein. Auch
die Straßenbeleuchtung muss auf einen DIN-gerechten Stand
gebracht werden. Doch zudem ist vorgeschrieben, dass in einer
Tempo-30-Zone "grundsätzlich" ein von der Fahrbahn abgeteilter
Gehweg einzurichten ist - eine Maßnahme, die in einer reinen
Anliegerstraße in einem zudem kleinen Wohngebiet wenig
nutzbringend erscheint. Die Stadtverwaltung besteht darauf, Gehwege
anzulegen - eine Ausnahme könne allenfalls für die
Sackgassenabschnitte von Blomenesch und Darfelder Weg gemacht werden.
Die Qualität des Straßenausbaus wurde bereits
im September
in einer Informationsveranstaltung mit der Anliegerschaft
erörtert. Laut Protokoll bevorzugt eine deutliche Mehrheit eine
Tempo-30-Zone, in der die Befestigung der Straßenoberfläche
in Betonsteinpflaster erfolgen soll. Auf einen Bordstein sollte auf
jeden Fall verzichtet werden, ebenso auf Straßenbäume und
auf das Markieren von PKW-Stellplätzen. In den Sackgassenbereichen
sollte gänzlich das Markieren eines Fußweges unterbleiben.
In ihrer Planung, die die Stadtverwaltung
dem Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen am 26.01.2011
vorgestellt hat, sind diese Anregungen berücksichtigt. Der
Bürgerschaft soll der Planungsstand in einer
Bürgerversammlung am 15.März vorgestellt werden.
Eine Reihe von Anliegern hatten auf der Informationsveranstaltung im
September geäußert, die Straßen müssten
angesichts ihres derzeitigen schlechten Zustandes möglichst
schnell hergerichtet werden. Doch was ist, wenn die Straße neue
Straße durch Baufahrzeuge aus dem neuen Wohngebiet schnell wieder
kaputtgefahren wird? Vielleicht - so die Stadtverwaltung - könne
durch eine zeitlich befristete Sperrung in Höhe des Hauses
Darfelder Weg 81 b das Durchfahren unterbunden werden. Doch dem
müsste die Straßenverkehrsbehörde zustimmen - und dabei
gegen den Grundsatz verstoßen, dass öffentliche
Straßen grundsätzlich von jedem benutzt und durchfahren
werden dürfen. Und zudem: Was heißt schon "zeitlich
befristet"? Aus anderen Baugebieten wissen wir, dass sich die
Bautätigkeiten über viele Jahre hinziehen können.
Für das angrenzende neue Gebiet rechnet die Verwaltung allein
für den Verkauf der Grundstücke mit einer Zeit von mindestens
fünf Jahren.
Der Ausbau der beiden Straßen wird eine umfangreiche
Maßnahme. Die Stadtverwaltung rechnet damit, dass in nahezu allen
derzeitigen Straßenbereichen der bestehende
Straßenuntergrund komplett in einer Tiefe von 40 cm ausgekoffert
werden muss. Dieser Vollausbau der Straßen incl. DIN-konformer
Straßenbeleuchtung führt zwangsläufig zu einer relativ
hohen Kostenbelastung der Anlieger, da in einer Anliegerstraße 80
% der Ausbaukosten auf die Anlieger umgelegt werden (vgl. Coesfelder
Satzung für die Erhebung von Beiträgen für
straßenbauliche Maßnahmen: Zur Coesfelder
Ortsrechtssammlung bitte
hier "klicken"; die
fragliche Satzung findet sich weit unten in der Liste). An Blomenesch
und Darfelder Weg sollen es sogar 90 % der Kosten sein, die von den
Anliegern übernommen werden sollen. Die Begründung: Es seien
noch nie Anliegergebühren für die Erschließung der
Straßen gezahlt worden.
Nachtrag April 2011: Am
14.04.2011 wurden die Ausbauplanung für den Darfelder Weg und den
Blomenesch nach vorheriger Beratung im Bauausschuss vom Stadtrat
verabschiedet. Wir, die FDP-Fraktion, hatten auf dem Bauausschuss noch
folgende Bedenken hinsichtlich der
Finanzierung
des Vorhabens geäußert: Jetzt, so unsere Überlegungen,
wäre es möglich, die Ausschreibung für den Bau Ihrer
Straßen im Zusammenhang mit der Errichtung der Baustraßen
in dem neuen Wohngebiet zu verknüpfen. Mit einem solchen
"Geschäft" könnte die Stadt für sich einen Preisvorteil
herausschlagen; die Baustraßen würden etwas billiger,
dadurch hätte die Stadt einen Preisvorteil bei der Vermarktung
ihrer Baugrundstücke. Doch gleichzeitig entfällt dadurch die
Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt die neuen
Straßen für das komplette Gebiet (neues Baugebiet und Ihre
alten Straßen) zusammen auszuschreiben. Dadurch entfällt der
mögliche Preisvorteil, von dem ausschließlich die Anlieger
etwas hätten.
Seitens der Stadtverwaltung wurde erläutert, dass Preisvorteile
bei der zeitlichen Koppelung einzelner Objekte wohl denkbar, aber eher
hypothetischer Natur seien ... Da der schnelle Straßenausbau
offenbar vor der Mehrheit der Anlieger gewünscht und das Thema der
Finanzierung in der Nachbarschaft offenbar kein vorrangiges Thema ist,
haben wir der Ausbauplanung schließlich zugestimmt.
Ihre
FDP-Stadtratsfraktion