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Grundlegende Strategien und Kennzahlen für einen "gesunden" kommunalen Haushalt
(September 2010)


Sehr geehrte Damen und Herren,

Folgende einfache Regeln können im Rahmen der Haushaltsberatungen als “Kennziffern” sowie als grundlgende strategische Ausrichtung für einen “gesunden” Haushalt herangezogen werden:


1.) Ausgeglichene Ergebnisrechnung!

Mittelfristig muss der Saldo der Ergebnisrechnung wenigstens “Null” ergeben; Überschüsse sind erlaubt. Dahinter verbergen sich die folgenden Beziehungen:


Aufwendungen = Erträge (wenigstens! Besser wäre: Aufwendungen < Erträge), bzw.:

Erträge - Aufwendungen = 0 (wenigstens! Besser wäre: Erträge - Aufwendungen > 0)

Im anderen Falle sähe die Konsequenz wie folgt aus: Wenn längerfristig bzw. gar dauerhaft die Aufwendungen größer als die Erträge sind (oder als Rechnung: Erträge - Aufwendungen < 0), ergibt sich für die Kommune jedes Jahr ein Defizit. In diesem Fall verringerte sich das Eigenkapital; die Kommune würde von ihrer Substanz leben; mittelfristig würde die Haushaltssicherung drohen.

In “schlechten” Jahren wird es häufig nicht zu vermeiden sein, dass die Kommune ein Defizit einfährt. Daher muss die Haushaltsstrategie darauf ausgerichtet sein, in “guten” Jahren durch Überschüsse “Polster” anzulegen, von denen die Kommune in schlechten Zeiten zehren kann.


2.) Abschreibungen sind Investitionsmittel!

Die Abschreibungen werden häufig lediglich als rechnerische Größe angesehen, die das Ergebnis negativ beeinflusst. Tatsächlich verbergen sich hinter den Abschreibungen selbst erwirtschaftete reale Finanzmittel, die der Kommune für Investitionen zur Verfügung stehen - allerdings nur in einem "gesunden Haushalt"..

Der Zusammenhang ist folgender: Sowohl den kommunalen Aufwendungen als auch den kommunalen Erträge entsprechen i.d.R. entsprechende Auszahlungen bzw. Einnahmen. Allerdings gibt es zwei große für die Praxis wichtige große Ausnahmen:
Unter Berücksichtigung der ersten Bedingung (“Erträge = Aufwendungen” als Grundvoraussetzungen für einen ausgeglichenen Haushalt) ergibt sich nun die folgende Rechnung:


gesamte Erträge
=
Erträge (weitestgehend mit korrespondierenden Einzahlungen)
+ Auflösung von Sonderposten





gesamte Aufwendungen
=
Aufwendungen (weitestgehend mit korrespondierenden Auszahlungen)
+ Abschreibungen

daraus folgt:


Erträge (weitestgehend mit
korrespondierenden Einzahlungen)
+ Auflösung von Sonderposten 
=
Aufwendungen (weitestgehend mit korrespondierende Auszahlungen)
+ Abschreibungen




bzw.:
Erträge (weitestgehend mit
korrespondierenden Einzahlungen)
- Aufwendungen (weitestgehend mit korrespondierende Auszahlungen) 
=

Abschreibungen
- Auflösung von Sonderposten

oder anders ausgedrückt:


Restbetrag in Kasse / auf dem Konto =
Abschreibungen
- Auflösung von Sonderposten


 
=
selbst erwirtschaftete Investitionsmittel für den Erhalt des kommunalen Vermögens


In einem “gesunden” Haushalt entspricht folglich die Höhe der Abschreibungen (abzüglich der Auflösung von Sonderposten) in etwa den finanziellen Mitteln, die über die Erträge eingenommen werden und die nicht für das “Tagesgeschäft” (der Erbringung von Leistungen für den Bürger) ausgegeben werden. “Kassenwirksam” ausgedrückt heißt das:
Die daraus abgeleitete Kennziffer für einen “gesunden” Haushalt lautet folglich im Normalfall:


Abschreibungen - Auflösung von Sonderposten =
Höhe der kommunalen Investitionen in kommunales Realvermögen

Sofern wiederum Zuschüsse oder Beiträge für die Finanzierung der Maßnahme herangezogen werden, erhöht sich entsprechend die notwendige Höhe der Investitionen.

Auch diese Kennziffer muss - wie auch die des Haushaltsausgleichs - auf die mittelfristige Betrachtung angewendet werden, denn es kann durchaus sein, dass in dem einen Fall Investitionsmittel erst über mehrere Jahre real angespart werden, um sie dann zu einem späteren Zeitpunkt für eine größere Maßnahme zu verwenden, während in einem anderen Fall eine umfangreiche Investition zu einem frühen Zeitpunkt durchgeführt wird und die über die Abschreibungen erwirtschafteten Finanzmittel dann für die Tilgung des erforderlichen Kredits verwendet werden.


Zu diesen beiden "Kennzahlen" kommen zwei “liberale Grundregeln”:


3.) Keine Steuererhöhungen, solange noch Sparpotentiale nicht ausgeschöpft sind!

und:


4.) Konsequentes und nachhaltiges Sparen!

Erst recht bei einer tendenziell sinkenden Bevölkerungszahl muss auch der Umfang der öffentlichen Verwaltung eher nach unten als nach oben angepasst werden. Zusätzlich erzeugt ohnehin jeder wirtschaftlich arbeitende Betrieb automatisch Rationalisierungspotential, das auch in der öffentlichen Verwaltung gesucht und realisiert werden muss.

Das alleinige Vertrauen in die Aussagen der Verwaltung (“Unmengen an Arbeit”, “wir können nicht effizienter arbeiten als wir ohnehin schon tun”) reicht bei weitem nicht aus. “Arbeit” tendiert erfahrungsgemäß dazu, sich die Zeit zu nehmen, die ihr gewährt wird, und Verwaltung tendiert erfahrungsgemäß eher dazu, überflüssige Organisationsstrukturen auszuprägen, anstelle konsequent Ressourcen einzusparen. Zudem dürfen wir nicht vergessen, dass auch die Politik mit ihren teils ungenauen, teils unsinnigen Vorgaben dafür verantwortlich ist, dass Verwaltung ineffizient arbeit bzw. fragwürdige Leistungen erbringt ...

Hinweise hierzu finden sie in dem Parallelartikel zu diesem Beitrag


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