Grundlegende Strategien
und Kennzahlen für einen "gesunden" kommunalen Haushalt
(September 2010)
Sehr geehrte Damen und Herren,
- Was ist das Ziel einer
soliden Haushaltsführung? Oder:
- Woran können wir (auch als Laien!) erkennen, ob der von der
Verwaltung vorgelegte Haushaltsplanentwurf "gesund" (und somit aus
liberaler Sicht zustimmungsfähig) ist?
Folgende einfache Regeln können im Rahmen der Haushaltsberatungen
als “Kennziffern” sowie als grundlgende strategische Ausrichtung
für einen “gesunden” Haushalt herangezogen werden:
1.) Ausgeglichene Ergebnisrechnung!
Mittelfristig muss der Saldo
der Ergebnisrechnung wenigstens “Null” ergeben; Überschüsse
sind erlaubt. Dahinter verbergen sich die folgenden Beziehungen:
|
Aufwendungen = Erträge |
(wenigstens! Besser
wäre: Aufwendungen < Erträge), bzw.: |
|
|
Erträge - Aufwendungen = 0 |
(wenigstens! Besser
wäre: Erträge - Aufwendungen > 0) |
|
Im anderen Falle sähe die Konsequenz wie folgt aus: Wenn
längerfristig bzw. gar dauerhaft die Aufwendungen
größer als die Erträge sind (oder als Rechnung:
Erträge - Aufwendungen < 0), ergibt sich für die Kommune
jedes Jahr ein Defizit. In diesem Fall verringerte sich das
Eigenkapital; die Kommune würde von ihrer Substanz leben;
mittelfristig würde die Haushaltssicherung drohen.
In “schlechten” Jahren wird es häufig nicht zu vermeiden sein,
dass die Kommune ein Defizit einfährt. Daher muss die
Haushaltsstrategie darauf ausgerichtet sein,
in “guten” Jahren durch
Überschüsse “Polster” anzulegen, von denen die Kommune
in schlechten Zeiten zehren
kann.
2.) Abschreibungen sind
Investitionsmittel!
Die Abschreibungen werden häufig lediglich als rechnerische
Größe angesehen, die das Ergebnis negativ beeinflusst.
Tatsächlich verbergen sich hinter den Abschreibungen selbst
erwirtschaftete
reale Finanzmittel,
die
der
Kommune
für
Investitionen
zur Verfügung stehen - allerdings nur in einem "gesunden
Haushalt"..
Der Zusammenhang ist folgender: Sowohl den kommunalen Aufwendungen als
auch den kommunalen Erträge entsprechen i.d.R. entsprechende
Auszahlungen bzw. Einnahmen. Allerdings gibt es zwei große
für die Praxis wichtige große Ausnahmen:
- Die Abschreibungen sind
eine relativ große Aufwandsposition sind, die lediglich als
reiner “Buchwert” (also ohne unmittelbar korespondierende Auszahlung)
in der kommunalen Ergebnisrechnung erscheint. Sie beziffern - wie
jeder, der kaufmännische Grundkenntnisse besitzt, weiß - den
Wertanteil an abnutzbaren
Anlagegegenständen (Gebäude, Anlagen etc.), der Jahr für Jahr durch Abnutzung,
Älterwerden etc. verloren geht.
- Was die Betrachtung zusätzlich erschwert, ist die Tatsache,
dass zahlreiche Einrichtungen nicht ausschließlich aus
städtischen Mitteln finanziert wurde, sondern zusätzlich Fördermittel (z.B. des Landes)
oder Beiträge (z.B.
Anliegerbeiträge für den Bau von Straßen). Diese
Wertanteile sind in der Bilanz als Sonderposten
ausgewiesen und werden - parallel zu den Abschreibungen - Jahr für Jahr als Erträge
über die Ergebnisrechnung abgeschmolzen. Diesen
Erträge aus der kontinuierlichen Auflösung von Sonderposten
stehen - genau wie den Abschreibungen - keine unmittelbar
korrespondierenden Einzahlungen gegenüber.
Unter Berücksichtigung der ersten Bedingung (“Erträge =
Aufwendungen” als Grundvoraussetzungen für einen ausgeglichenen
Haushalt) ergibt sich nun die folgende Rechnung:
|
gesamte
Erträge
|
=
|
Erträge (weitestgehend mit
korrespondierenden Einzahlungen)
+ Auflösung von Sonderposten
|
|
|
|
|
|
gesamte
Aufwendungen
|
=
|
Aufwendungen (weitestgehend mit
korrespondierenden Auszahlungen)
+ Abschreibungen
|
daraus folgt:
|
Erträge
(weitestgehend mit
korrespondierenden Einzahlungen)
+
Auflösung von Sonderposten |
=
|
Aufwendungen (weitestgehend mit
korrespondierende Auszahlungen)
+
Abschreibungen
|
|
|
|
|
bzw.:
|
Erträge
(weitestgehend mit
korrespondierenden Einzahlungen)
-
Aufwendungen (weitestgehend mit korrespondierende Auszahlungen) |
=
|
Abschreibungen
- Auflösung von
Sonderposten |
oder anders ausgedrückt:
|
Restbetrag in
Kasse / auf dem Konto |
=
|
Abschreibungen
- Auflösung von Sonderposten |
|
|
=
|
selbst
erwirtschaftete
Investitionsmittel für den
Erhalt des kommunalen Vermögens |
In einem “gesunden” Haushalt entspricht folglich die Höhe der
Abschreibungen (abzüglich der Auflösung von Sonderposten) in
etwa den finanziellen Mitteln, die über die Erträge
eingenommen werden und die
nicht
für das
“Tagesgeschäft” (der Erbringung von Leistungen für den
Bürger) ausgegeben werden. “Kassenwirksam” ausgedrückt
heißt das:
- Etwa in Höhe der Abschreibungen abzüglich
der Auflösung von Sonderposten bleibt "reales Geld" in der Kasse
(bzw. auf den Konten der Kommune) liegen - Geld, das nun für
Investitionen in Gebäude und andere Anlagen der Kommune
gesteckt
werden kann.
- Dieser Mechanismus sorgt
dafür, dass das
Realvermögen der Kommune in seiner Höhe erhalten bleibt.
Die daraus abgeleitete Kennziffer für einen “gesunden” Haushalt
lautet folglich im Normalfall:
|
Abschreibungen
-
Auflösung von Sonderposten |
=
|
Höhe
der
kommunalen
Investitionen in kommunales Realvermögen |
|
Sofern wiederum
Zuschüsse oder
Beiträge für die
Finanzierung der Maßnahme herangezogen werden, erhöht sich
entsprechend die notwendige Höhe der Investitionen.
Auch diese Kennziffer muss - wie auch die des Haushaltsausgleichs - auf
die
mittelfristige Betrachtung
angewendet werden, denn es
kann durchaus sein, dass in dem einen Fall Investitionsmittel erst
über mehrere Jahre real angespart werden, um sie dann zu einem
späteren Zeitpunkt für eine größere Maßnahme
zu verwenden, während in einem anderen Fall eine umfangreiche
Investition zu einem frühen Zeitpunkt durchgeführt wird und
die über die Abschreibungen erwirtschafteten Finanzmittel dann
für die Tilgung des erforderlichen Kredits verwendet werden.
Zu diesen beiden "Kennzahlen" kommen
zwei “liberale Grundregeln”:
3.) Keine Steuererhöhungen,
solange noch Sparpotentiale nicht
ausgeschöpft sind!
und:
4.)
Konsequentes und nachhaltiges
Sparen!
Erst recht bei einer
tendenziell sinkenden Bevölkerungszahl muss auch der Umfang der
öffentlichen Verwaltung eher nach unten als nach oben angepasst
werden. Zusätzlich erzeugt ohnehin jeder wirtschaftlich arbeitende
Betrieb automatisch
Rationalisierungspotential,
das
auch in der
öffentlichen Verwaltung gesucht und realisiert werden muss.
Das alleinige Vertrauen in die Aussagen der Verwaltung (“Unmengen an
Arbeit”, “wir können nicht effizienter arbeiten als wir ohnehin
schon tun”) reicht bei weitem nicht aus. “Arbeit” tendiert
erfahrungsgemäß dazu, sich die Zeit zu nehmen, die ihr
gewährt wird, und Verwaltung tendiert
erfahrungsgemäß eher dazu, überflüssige
Organisationsstrukturen auszuprägen, anstelle konsequent
Ressourcen einzusparen. Zudem dürfen wir nicht vergessen, dass
auch die Politik mit ihren teils ungenauen, teils unsinnigen Vorgaben
dafür verantwortlich ist, dass Verwaltung ineffizient arbeit bzw.
fragwürdige Leistungen erbringt ...
Hinweise hierzu finden sie in dem
Parallelartikel zu diesem Beitrag!
Ihre
FDP-Stadtratsfraktion