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Baugebiet Nordwest: Keine "Hütte im Grünen"? 
(April 2009)

Loburger StraßeSehr geehrte Damen und Herren,

obwohl die Planungenfür die Gestaltung der Grünfläche zwischen Loburger Straße und dem neuen Baugebiet im Nordwesten Coesfelds bereits beschlossene Sache war, hatte ein couragierter Vorstoß aus der Bürgerschaft Erfolg: Ein wesentlicher Aspekt der Pläne ("Grillhütte" / Unterstand) wird erneut diskutiert - zunächst mit Kindern und Bürgern, dann noch einmal mit dem Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen, um dann über eine vielleicht "abgespeckte" Variante zu beschließen.

Der gesetzliche Hintergrund für die Grünfläche

Mit der geplanten Grünanlage zwischen der neuen Bebauung und der Loburger Straße geht die Stadt einer gesetzlichen Verpflichtung nach. Es handelt sich hierbei um eine Ausgleichsfläche für die Eingriffe in die Natur, die durch die neuen Baugebiete entstanden sind. Diese Grünanlage soll in erster Linie eine "Grünanlage mit der Zweckbestimmung extensive Wiese" sein, die "dauerhaft zu erhalten" ist (vgl. Beschlussvorlage zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen vom 22.10.2008). Daneben steht jedoch auch der Anspruch, diese Grünfläche speziell für die Anwohner nutzbar zu machen. "Mehr Spielplätze, mehr Rückzugsmöglichkeiten, mehr interessante Sport- und Freizeitangebote" - so hatte die Verwaltung im Oktober die Wünsche und Ideen zusammengefasst, die drei Jahre zuvor bei Kindern und Jugendlichen erhoben worden waren. Vor diesem Hintergrund beschloss der Ausschuss die zuletzt kritisierten Pläne.

Loburger StraßeDie "Steine des Anstosses"

Insbesondere die in dem Lageplan eingezeichnete "Grillhütte" und der "Bolzplatz" waren den Beschwerdeführern ein Dorn im Auge, erweitert um die Frage, inwieweit es klug ist, angesichts klammer öffentlicher Kassen "ohne dringenden Grund Gelder zu verausgaben" (Zitat aus dem bürgerschaftlichen Schreiben vom 28.03.2009 an Bürgermeister Öhmann). Im Zuge einer Bürgersammlung, die am 02.04.2009 im Rathaus abgehalten wurde, kristalisierte sich zudem die Befürchtung heraus, mit derartigen Anlagen eine einladende Lokalität für ungezügelten Alkoholkonsum plus damit einhergehendem Vandalismus zu schaffen. Hierzu räumt die Verwaltung unumwunden ein, dass "Fehlnutzungen" (z.B. in Form ausschweifender Grillfeste oder Trinkgelage) niemals ausgeschlossen werden können. Doch couragiertes Auftreten seitens der Nachbarn könnte dem entgegenwirken - schließlich brauchen auch ältere Kinder und Jugendliche geeignete Treffpunkte außerhalb des elterlichen Gartens!

Das weitere Verfahren

Die Verwaltung erläuterte, dass die in den Lageplan eingezeichnete "Grillhütte" lediglich als einfacher Unterstand vorgesehen war. Auch der "Bolzplatz" sollte nie mehr als eine einfache Spielfläche sein. Sie schlägt nun vor, den Sachverhalt erneut zu diskutieren. Zunächst solle die Diskussion mit "Kindern aus dem Baugebiet" und dann noch einmal mit Bürger geführt werden, bevor die Ergebnisse erneut im Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen beraten werden (nächste reguläre Sitzungstermine: 13. Mai 2009 und 17. Juni 2009, jeweils 16. Uhr). Zur Abstimmung könnte dann der Vorschlag kommen, auf  die Hütte / Unterstand ganz zu verzichten.

Nebenbei: Was geschieht mit der Freifläche neben dem Kindergarten?

Auch ist an dieser Stelle von Interesse, aktuelle Informationen über die künftige Nutzung der Freifläche neben dem Kindergarten zu erhalten. Möglicherweise ist auch diese Fläche geeignet, um einen Treffpunkt für Jugendliche aufzunehmen! (Die FDP hat bereits eine entsprechende Anfrage eingereicht.)

Zwischenzeitig werden auf der Grünfläche die zwischen Bürgern und Stadt unstrittigen Maßnahmen (Modellierung des Geländes, Schaffung von Sitzgelegenheiten und Anlage der Spielfläche ohne weitere Ausstattungen) bereits durchgeführt.


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