Zu hohe Mehrwertsteuer
für Hausanschluss: Stadtwerke zahlen Geld zurück!
(April 2009)
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem Jahr 2000 haben die Wasserversorger zu viel Mehrwertsteuer
berechnet, wenn ein neuer Wasseranschluss erstellt wurde. So entschied
der Bundesfinanzhofes mit Urteil vom 08.10.2008 (gestützt auf ein
Urteil des Europäischen Gerichtshofes) . Anstelle von 16 %
Mehrwertsteuer (bis 2006) bzw. 19 % Mehrwertsteuer (nach der
Mehrwertsteuererhöhung zum 01.01.2007) wäre nur der
ermäßigte Steuersatz von 7 % fällig gewesen. (Wir
berichteten bereits ausführlich - zum ausführlichen Bericht
bitte hier "klicken").
Das Bundesfinanzministerium hat
nun erklärt, dieses Urteil anzuerkennen. Damit ist das Urteil
rechtskräftig. Wer ab dem Jahr 2000 für
seinen Wasseranschluss den vollen Mehrwertsteuersatz berechnet bekommen
hat, bekommt nun den zu viel gezahlten Betrag zurück.
Wie Fraktionssprecher Wolfgang Kraska am 15.04.2009 von den Stadtwerken
Coesfeld erfahren hat, wird man in Coesfeld wie folgt verfahren:
- Die Stadtwerke schreiben innerhalb der folgenden Woche
(demnach also vom 16.-23.04.2009) alle Kunden an.
- In diesem Schreiben wird auf die zu viel gezahlte
Mehrwertsteuer hingewiesen.
- Der zu erstattende Betrag wird - sofern die Bankverbindung
vorliegt - erstattet; ein spezieller Antrag auf Rückerstattung ist
nicht erforderlich..
Wer auf diesem Wege von den Stadtwerken nicht erreicht wird (weil er
vielleicht umgezogen ist o.ä.), sollte sich mit einem formlosen
Antrag an die Stadtwerke wenden. Die Adresse der Stadtwerke lautet:
- Stadtwerke Coesfeld, Dülmener Straße 80, 47653
Coesfeld
Der Antrag auf Rückzahlung sollte zumindest die folgenden Daten
enthalten:
- (neue) Anschrift
- das (damalige) Vertragskonto
- Rechnungsdatum und Rechnungsnummer für den gelegten
Hausanschluss
- (neue) Bankverbindung, über die der Erstattungsbetrag
gezahlt werden soll
Problematischer wird es für Personen, die ihr neues Haus komplett
(also einschließlich funktionierendem Wasseranschluss) über
einen Bauträger oder einen Bauunternehmer erworben haben. In
diesem Fall hätte zunächst der Bauträger Anspruch auf
die Erstattung der Mehrwertsteuer, denn er (und nicht der jetzige
Eigentümer) war zum damaligen Zeitpunkt Kunde der Stadtwerke. Der
jetzige Hauseigentümer hätte hingegen das bewohnbare Haus als
"Komplettleistung" erworben. In diesem Fall wäre es also
erforderlich, sich an den Bauträger zu wenden - vielleicht ist es
möglich, den Anteil des Hausanschlusses aus dem Gesamtpreis
herauszurechnen und die Mehrwertsteuer entsprechend zu korrigieren!
Doch wird der Erfolg in diesem Fall auch von der Kooperationswilligkeit
des Bauträgers abhängen. (Aber
Vorsicht: Unsere diesbezüglichen Äußerungen sind
in keinem Fall so etwas wie eine
Rechtsauskunft! Hierbei handelt es sich lediglich um unsere
Meinung, zu der wir aufgrund unseres Rechtsempfindens gekommen sind!)
Wir wünschen den Betroffenen eine reibungslose Rückerstattung!
Ihre
FDP-Fraktion im Coesfelder Stadtrat
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