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Zu hohe Mehrwertsteuer für Hausanschluss: Stadtwerke zahlen Geld zurück!
(April 2009)

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem Jahr 2000 haben die Wasserversorger zu viel Mehrwertsteuer berechnet, wenn ein neuer Wasseranschluss erstellt wurde. So entschied der Bundesfinanzhofes mit Urteil vom 08.10.2008 (gestützt auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes) . Anstelle von 16 % Mehrwertsteuer (bis 2006) bzw. 19 % Mehrwertsteuer (nach der Mehrwertsteuererhöhung zum 01.01.2007) wäre nur der ermäßigte Steuersatz von 7 % fällig gewesen. (Wir berichteten bereits ausführlich - zum ausführlichen Bericht bitte hier "klicken").

Das Bundesfinanzministerium hat nun erklärt, dieses Urteil anzuerkennen. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Wer ab dem Jahr 2000 für seinen Wasseranschluss den vollen Mehrwertsteuersatz berechnet bekommen hat, bekommt nun den zu viel gezahlten Betrag zurück.

Wie Fraktionssprecher Wolfgang Kraska am 15.04.2009 von den Stadtwerken Coesfeld erfahren hat, wird man in Coesfeld wie folgt verfahren:
  • Die Stadtwerke schreiben innerhalb der folgenden Woche (demnach also vom 16.-23.04.2009) alle Kunden an.
  • In diesem Schreiben wird auf die zu viel gezahlte Mehrwertsteuer hingewiesen.
  • Der zu erstattende Betrag wird - sofern die Bankverbindung vorliegt - erstattet; ein spezieller Antrag auf Rückerstattung ist nicht erforderlich..
Wer auf diesem Wege von den Stadtwerken nicht erreicht wird (weil er vielleicht umgezogen ist o.ä.), sollte sich mit einem formlosen Antrag an die Stadtwerke wenden. Die Adresse der Stadtwerke lautet:
  • Stadtwerke Coesfeld, Dülmener Straße 80, 47653 Coesfeld
Der Antrag auf Rückzahlung sollte zumindest die folgenden Daten enthalten:
  • (neue) Anschrift
  • das (damalige) Vertragskonto
  • Rechnungsdatum und Rechnungsnummer für den gelegten Hausanschluss
  • (neue) Bankverbindung, über die der Erstattungsbetrag gezahlt werden soll
Problematischer wird es für Personen, die ihr neues Haus komplett (also einschließlich funktionierendem Wasseranschluss) über einen Bauträger oder einen Bauunternehmer erworben haben. In diesem Fall hätte zunächst der Bauträger Anspruch auf die Erstattung der Mehrwertsteuer, denn er (und nicht der jetzige Eigentümer) war zum damaligen Zeitpunkt Kunde der Stadtwerke. Der jetzige Hauseigentümer hätte hingegen das bewohnbare Haus als "Komplettleistung" erworben. In diesem Fall wäre es also erforderlich, sich an den Bauträger zu wenden - vielleicht ist es möglich, den Anteil des Hausanschlusses aus dem Gesamtpreis herauszurechnen und die Mehrwertsteuer entsprechend zu korrigieren! Doch wird der Erfolg in diesem Fall auch von der Kooperationswilligkeit des Bauträgers abhängen. (Aber Vorsicht: Unsere diesbezüglichen Äußerungen sind in keinem Fall so etwas wie eine Rechtsauskunft! Hierbei handelt es sich lediglich um unsere Meinung, zu der wir aufgrund unseres Rechtsempfindens gekommen sind!)

Wir wünschen den Betroffenen eine reibungslose Rückerstattung!

Ihre FDP-Fraktion im Coesfelder Stadtrat