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Bahnhaltepunkt Schulzentrum: Keine Verpflichtung zu Lärmschutz 
(November 2008)
Lesen Sie hierzu auch die älteren Beiträge:


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit den neuen Sportanlagen etc. hat sich in den vergangenen Jahren auf der anderen Seite der Bahnlinie einiges getan. Doch mit dem neuen Leben sind auch neue Lärmquellen und neue Lärmqualitäten entstanden.

SkizzeNun steht die Einrichtung eines Bahnhaltepunktes an. Kurz hinter der Bahnschranke an der Holtwicker Straße beginnend soll er sich bis in Höhe der Turnhalle erstrecken. Aus der Anwohnerschaft der Straßen Citadelle und Am Ravelin mehren sich die Befürchtungen, dass mit dem Bahnhaltepunkt auch die Beeinträchtigungen ihrer Grundstücke (insbesondere durch zusätzlichen Lärm) zunehmen werden.

Im Rahmen eines Lärm- / Schallgutachtens hat die Stadtverwaltung die rechtliche Lage erkundet. Für die betroffenen Anlieger ist dabei ein ernüchterndes Ergebnis herausgekommen: Der neue Bahnhaltepunkt - so die Erkenntnis - sei lärmschutzmäßig nicht anders zu behandeln als ein Stück freie Bahnstrecke. Anspruch auf zusätzlichen Lärmschutz aufgrund des neuen Haltepunktes besteht somit nicht … (Auskunft der Stadtverwaltung auf der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen vom 19.11.2008).

Welche Möglichkeiten gibt es also noch, um das Lärmproblem zu lösen? Eine Möglichkeit wäre, durch einen politischen Beschluss der Verwaltung einen konkreten Handlungsauftrag zu geben. So könnte einerseits die Situation durch die Anlieger beschrieben werden (z.B.: “In den letzten Jahren hat sich durch die Entwicklung der Freizeiteinrichtungen auf der anderen Bahnseite die Lärmbelastung wie folgt entwickelt ...” - nun müssten Beispiele aus den Reihen der Nachbarschaft folgen - “... Zusätzlich wird ein Bahnhaltepunkt hinzukommen.”) Darauf könnte der Handlungsauftrag erfolgen, der im Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen beschlossen werden müsste (z.B.: „Die Lärmbelastung, die von der Bahnlinie, dem künftigen Haltepunkt und den neuen Freizeiteinrichtungen jenseits der Bahnlinie ausgehen, sollen um 50 % gesenkt werden.“)

Die Stadtverwaltung wäre durch einen solchen Beschluss gebunden. Sie müsste dann Lösungswege suchen und aufzeigen, wie diese politische Vorgabe umgesetzt werden kann. Wir würden Sie gern darin unterstützen!


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