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Bebauungsplanänderung Otterkamp II
(August 2006)
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Beschluss vom 22.08.2006 hat der Rat der Stadt Coesfeld nach Beratung im Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen festgelegt, den Bebauungsplan Nr. 72 ("Otterkamp II") zu ändern.

Der Änderungssachverhalt: Mitten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt an der Dieselstraße ein mit Eichen bewachsenes Grundstück. Bislang ist diese Fläche als Grünfläche ausgewiesen, obwohl sie mitten im Gewerbegebiet liegt.

Die Firma EIWO, die das südlich und östlich gelegene Eckgrundstück besitzt, sucht Erweiterungsflächen und möchte sich auf das Grundstück mit den Eichen ausdehnen. Künftig soll die Fläche zunächst als Rangier- und Abstellfläche für LKW benutzt werden, bevor dort mittelfristig eine Lagerhalle entstehen soll.

Aufgrund der Umgebung der Grünfläche (Gewerbegebiet) sprechen keine städtebaulichen Gründe gegen eine Umwandlung in eine Gewerbefläche. Der entstehende Eingriff in den Naturhaushalt (Fällung der Eichen) wird durch Ersatzpflanzungen an anderer Stelle ausgeglichen.

 
Ihre FDP-Fraktion im Coesfelder Stadtrat