Neues Bistro am
Jakobiring? Beschluss des Bauausschusses
(Mai 2006)
Sehr geehrte Damen
und Herren,
der Eigentümer des Grundstücks Jakobiring 36
möchte auf seinem Grundstück ein Bistro errichten. Nach
seinen Überlegungen, die er der Stadt vorgestellt hat, soll
für das Bistro ein moderne Gebäude erstellt werden. Zudem
könnte der Außenbereich (verkehrsberuhigter Bereich zur
Kupferstraße hin) für eine Außengastronomie genutzt
werden.
Grundsätzlich befürwortet die Stadtverwaltung das
Bistro-Projekt. Da das fragliche Grundstück an einem wichtigen
Eingangsbereich zur Innenstadt (Ecke zur Kupferstraße) liegt,
würde dieser Bereich aus städteplanerischer Sicht aufgewertet
werden.
Aus verwaltungstechnischer Sicht ergeben sich derzeit jedoch noch zwei
Einschränkungen:
- Das Bauvorhaben - ein offener und transparenter
Baukörper mit viel Glas - widerspricht den gültigen
Bestimmungen der Gestaltungssatzung. Demnach dürfte nur in
"traditioneller" Weise gebaut werden (Ziegelmauerwerk und Sandstein
für das Außenmauerwerk, rote bzw. braune Ziegel für die
Dacheindeckung etc.)
- Für das Bistro müsste der Investor
PKW-Stellplätze - im Idealfall auf dem Grundstück selbst -
nachweisen.
Die Abweichungen von
der Gestaltungssatzung könnten aus Sicht der Verwaltung gebilligt
werden. Auf diese Weise würde der Bauherr, so die
Verwaltungsvorlage, "durch eine
offene, transparente und zeitgemäße Gestaltung einen
besonderen Akzent an dieser städtebaulich hervorgehobenen Stelle
setzen."
Auch die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt,
Planen und Bauen schlossen sich auf ihrer Sitzung vom 10.05.1002 dieser
Sichtweise an. Lediglich der FDP-Vertreter Wolfgang Kraska gab zu
bedenken, dass derartige Bistros - erst recht, wenn sie entsprechend
den Wünschen einer Bistro-Kette gestaltet würden - den
augenblicklichen Erfordernissen und Geschmäckern entsprechen. Da
sich diese ändern können, besteht die Gefahr, dass vielleicht
in 10 Jahren ein Bistro dort nicht mehr rentabel ist. In diesem Fall
stünde dort ein fremd wirkender Baukörper, der nur schwer
für andere Zwecke genutzt oder in die Nachbarschaft integriert
werden könnte.
Damit das Vorhaben umgesetzt werden kann, traf der Ausschuss für
Umwelt, Planen und Bauen die folgenden
Entscheidungen:
- Dem Grundstückseigentümer
wird erlaubt, bei seinem Bauvorhaben von den Festsetzungen der
Gestaltungssatzung abzuweichen und einen wie oben abgebildeten
Baukörper zu errichten..
- Daneben wird geprüft, inwieweit die notwendigen
PKW-Stellplätze nicht bereits auf dem P+R-Parkplatz vorhanden
sind. Der Investor müsste in diesem Fall lediglich einen
finanziellen Beitrag leisten.
- Grundsätzlich wurde die Verwaltung beauftragt,
zusammen mit dem Grundstückseigentümer die Planungen zur
Erichtung des Bistros weiter voranzutreiben.
Die Stadtverwaltung sprach an, dass durchaus Nutzungskonflikte mit der
Nachbarschaft und seinen Einrichtungen entstehen könnten. So sei
die Fläche, auf der die Außengastronomie angelegt werden
soll, als Wendehammer für den Jakobiring konzipiert. Fragen dieser
Art würden jedoch noch geprüft.
Ihre FDP-Fraktion im Coesfelder Stadtrat
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