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Neues Bistro am Jakobiring? Beschluss des Bauausschusses  
(Mai 2006)
 

Bistro-AnsichtSehr geehrte Damen und Herren,

der Eigentümer des Grundstücks Jakobiring 36 möchte auf seinem Grundstück ein Bistro errichten. Nach seinen Überlegungen, die er der Stadt vorgestellt hat, soll für das Bistro ein moderne Gebäude erstellt werden. Zudem könnte der Außenbereich (verkehrsberuhigter Bereich zur Kupferstraße hin) für eine Außengastronomie genutzt werden.

Grundsätzlich befürwortet die Stadtverwaltung das Bistro-Projekt. Da das fragliche Grundstück an einem wichtigen Eingangsbereich zur Innenstadt (Ecke zur Kupferstraße) liegt, würde dieser Bereich aus städteplanerischer Sicht aufgewertet werden.

Aus verwaltungstechnischer Sicht ergeben sich derzeit jedoch noch zwei Einschränkungen:
  • Das Bauvorhaben - ein offener und transparenter Baukörper mit viel Glas - widerspricht den gültigen Bestimmungen der Gestaltungssatzung. Demnach dürfte nur in "traditioneller" Weise gebaut werden (Ziegelmauerwerk und Sandstein für das Außenmauerwerk, rote bzw. braune Ziegel für die Dacheindeckung etc.)
  • Für das Bistro müsste der Investor PKW-Stellplätze - im Idealfall auf dem Grundstück selbst - nachweisen.
Bistro-LageplanDie Abweichungen von der Gestaltungssatzung könnten aus Sicht der Verwaltung gebilligt werden. Auf diese Weise würde der Bauherr, so die Verwaltungsvorlage, "durch eine offene, transparente und zeitgemäße Gestaltung einen besonderen Akzent an dieser städtebaulich hervorgehobenen Stelle setzen."

Auch die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen schlossen sich auf ihrer Sitzung vom 10.05.1002 dieser Sichtweise an. Lediglich der FDP-Vertreter Wolfgang Kraska gab zu bedenken, dass derartige Bistros - erst recht, wenn sie entsprechend den Wünschen einer Bistro-Kette gestaltet würden - den augenblicklichen Erfordernissen und Geschmäckern entsprechen. Da sich diese ändern können, besteht die Gefahr, dass vielleicht in 10 Jahren ein Bistro dort nicht mehr rentabel ist. In diesem Fall stünde dort ein fremd wirkender Baukörper, der nur schwer für andere Zwecke genutzt oder in die Nachbarschaft integriert werden könnte.

Damit das Vorhaben umgesetzt werden kann, traf der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen die folgenden Entscheidungen:
  • Dem Grundstückseigentümer wird erlaubt, bei seinem Bauvorhaben von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung abzuweichen und einen wie oben abgebildeten Baukörper zu errichten..
  • Daneben wird geprüft, inwieweit die notwendigen PKW-Stellplätze nicht bereits auf dem P+R-Parkplatz vorhanden sind. Der Investor müsste in diesem Fall lediglich einen finanziellen Beitrag leisten.
  • Grundsätzlich wurde die Verwaltung beauftragt, zusammen mit dem Grundstückseigentümer die Planungen zur Erichtung des Bistros weiter voranzutreiben.
Die Stadtverwaltung sprach an, dass durchaus Nutzungskonflikte mit der Nachbarschaft und seinen Einrichtungen entstehen könnten. So sei die Fläche, auf der die Außengastronomie angelegt werden soll, als Wendehammer für den Jakobiring konzipiert. Fragen dieser Art würden jedoch noch geprüft.

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