Bürgerbegehren
gegen die Basteiringsperrung
(April 2006)
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem vergangenen Wochenende läuft das
Bürgerbegehren gegen die geplanten verkehrslenkenden
Maßnahmen in der nordwestlichen Innenstadt. Angestoßen
wurde dieses Bürgerbegehren von der Nachbarschaft Am Stockkamp und
wird nun auch von den Nachbarschaften Hölkers Kamp und Citadelle
unterstützt.
Konkret geht es um die folgenden
Einzelmaßnahmen des
Verkehrsentwicklungsplans, die zum Ziel haben, den Durchgangsverkehr in
der nordwestlichen Innenstadt (also zwischen Stadthalle und
Gerichtsring / Borkener Straße) zu unterbinden:
Auf dem Basteiring wird eine Quersperrung angebracht. Dadurch
wird es nicht mehr möglich sein, den Basteiring in seiner
Gänze zu durchfahren. Wer aus Richtung Stadthalle kommt, wird
künftig über Köbbinghof und Hohe Lucht zurück zum
Ausgangspunkt geleitet. Umgekehrt werden Fahrzeuge aus Richtung
Borkener Straße / Gerichtsring nur noch über die
Seminarstraße in Richtung Hengtestraße weiterfahren
können.
Zusätzlich wird die Kapuzinerstraße
in Höhe Köbbinghof gesperrt, um auch hier die
Durchfahrtmöglichkeit zu unterbinden.
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Um den Durchgangsverkehr
in der nordwestlichen Innenstadt ganz zu unterbinden, soll auch die Wetmarstraße gesperrt werden.
Die Sperrung soll direkt vor der Einmündung zur
Seminarstraße erfolgen. Sie soll allerdings so gestaltet
werden, dass Busse weiterhin passieren können.
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Die Bewohner der
Hengtestraße befürchten (und aufgrund der Verkehrsprognosen
zu Recht), dass der Verkehr auf ihrer Straße
erheblich zunehmen wird. Der Grund: Durch die oben beschriebenen
Straßensperrungen wird sich der dort verdrängte Verkehr
andere "Schleichwege" suchen, um nicht über den
Konrad-Adenauer-Weg fahren zu müssen.
Vor diesem Hintergrund liegt den Verkehrsplanern insbesondere der
Bereich um die Kreuzung Hengtestraße / Hengtering im Auge. Hier
müssten verkehrsberuhigende Maßnahmen greifen, um die
Verkehrsblelastung zu vermindern.
(Auf eine genauere Beschreibung der möglichen Schleichwege
möchten wir an dieser Stelle verzichten - die Anlieger wissen
Bescheid!)
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Mit diesen Maßnahmen wird versucht, den
Durchgangsverkehr in der
nordwestlichen Innenstadt nachhaltig zu unterbinden. Sie sind im
Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Coesfeld festgehalten, der am 09.
Februar 2006 vom Stadtrat verabschiedet wurde.
Die folgende Übersicht möchte in knapper Form die Vor- und
Nachteile dieser Maßnahme aufzeigen:
Argumente für die Sperrungen um
Basteiring, Köbbinghof und Wetmarstraße
- Die Sperrmaßnahmen hätten zur Folge, dass
der Kreuzungsbereich Basteiring /
Süringstraße / Gerichtsring / Borkener Straße um bis
zu 6.400 Fahrzeuge entlastet wird. Dadurch behält diese
Kreuzung auch in Zukunft seine Leistungsfähigkeit. (Hintergrund:
Die Untersuchungen für den Straßenverkehr in Coesfeld kommen
zu dem Ergebnis, dass der Verkehr bis zum Jahr 2020 um 22 Prozent
zunehmen wird. Zudem kommt die Attraktivitätssteigerung der
Innenstadt durch die derzeit geplanten neuen Angebote auf dem
Postareal. Der Kreuzungsbereich Basteiring / Süringstraße /
Gerichtsring / Borkener Straße wird ohne eine Reduzierung des
dortigen Verkehrsaufkommens den Belastungen nicht mehr gewachsen
sein).
- Die
Wohnqualität in der nordwestlichen Innenstadt um Basteiring,
Wetmarstraße, Hohe Lucht usw. würde erheblich steigen.
Je nach Straße sind es schon jetzt einige tausend Fahrzeuge, die
dort nicht mehr durchfahren würden. Laut den vorliegenden
Verkehrsuntersuchungen wird die Maßnahme zur Folge haben, dass
sich die Verkehrsbelastung zwischen 1.700 Fahrzeugen (auf dem
Marienring) und 6.400 Fahrzeugen (auf dem Basteiring in Richtung
Gerichtsring) reduziert. (Weitere prognostizierte Abnahmen der
Verkehrsbelastung: Wetmarstraße minus 2.800 Fahrzeuge, Hohe Lucht
3.600 Fahrzeuge).
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Argumente gegen die Sperrungen um
Basteiring, Köbbinghof und Wetmarstraße
- Der jetzige
Durchgangsverkehr in der nordwestlichen Innenstadt wird auch in das
Hengtegebiet verdrängt. (Die hier prognostizierte Zunahme:
ca. 2000 Fahrzeuge, die im Verlauf über die Buchholzstraße
fahren würden)
- Verkehrsteilnehmer, die jetzt auf direktem Wege in
die Innenstadt fahren bzw. Ziele hinter der Innenstadt ansteuern,
müssten künftig Umwege
in Kauf nehmen. Ein Beispiel: Wer z.B. von der Citadelle zum Bahnhof
fahren möchte, benötigt dafür auf dem "kurzen" Weg
über die Innenstadtstraßen etwa 2,4 km. Über die
Friedrich-Ebert-Straße läge die Strecke (vom selben Punkt
aus gemessen) bei 3,0 km. Sollen Innenstadtstraßen auf der
anderen Seite der Innenstadt erreicht werden, erhöhte sich
allerdings das Verhältnis von "alter" und "neuer" Strecke.
- Notwendig werdende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen
auf der Hengtestraße (insbesondere eine Sperrung der
Hengtestraße) könnten zu Nachteilen für dort ansässige
Gewerbebetriebe (insbesondere für den Einzelhändler
Strohband und den Friseursalon Rosenschnitt) führen, da diese
für ihre Kunden dann schwerer erreichbar seien.
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Schreiben der Nachbarschaft Am Stockkamp an
den Bürgermeister und die Ratsfraktionen
Nachbarschaft
am Stockkamp e.V.
Ingrid Gredig, Vorsitzende
Hengtestraße 81 48653 Coesfeld
Stadt Coesfeld
Der Bürgermeister
Heinz Öhmann
-persönlich-
Rathaus
48653 Coesfeld
Coesfeld 26.3.06
Verkehrsentwicklungsplan für die Stadt Coesfeld (VEP)
Sehr geehrter Herr Öhmann,
am 9. Februar 2006 hat der Rat der Stadt Coesfeld den
Verkehrsentwicklungsplan beschlossen.
Schon bei der Bürgeranhörung im Haus der
Stadtwerke haben wir als
Vertreter der Bürger aus dem Bereich Hengte/Am Stockkamp darauf
hingewiesen, dass die Sperrungen des Basteiringes und der
Wethmarstraße
zu enormen Belastungen für unser Wohngebiet führen werden.
Die mündlich vorgetragenen Bedenken wurden zur Kenntnis genommen.
Die Herren Backes, Manteuffel und Ludorf haben uns am 14. 3. 06
Informationen, bezogen auf unser Wohngebiet, gegeben.
Inzwischen liegt uns der VEP als CD vor und wir konnten bisher nicht
bekannte und auch von Ihren Mitarbeitern nicht erwähnte
Zusammenhänge erkennen.
Für uns wurde u.a. deutlich:
Die Gutachter sind, entgegen den Aussagen der Stadt am 14.3.06 nicht
ohne politische Vorgaben an die Erstellung des VEP herangegangen. Siehe
Seite 25 VEP Teil 2. Leider sind diese Anregungen nicht in den Anlagen
dargestellt worden. Sie können nicht nachgelesen werden.
Die Gutachter bewerten die Wethmarstraße, die Seminarstraße
und den
Basteiring als Bestandteil des Vorbehaltsnetzes, wenngleich hier nur
bezogen auf den ÖPNV. Aus unserer Sicht ist diese
Einschränkung auf den ÖPNV nicht zu begründen.
Die Maßnahmen Sperrung der nordwestlichen Innenstadt und Ausbau
der
Ladestraße zwischen Dülmener Straße und
Sökelandstraße gehören nach dem
VEP untrennbar zusammen.
So: VEP Teil 2 auf S. 25 und 27 vlig eindeutig.
Den Planern ist sehr bewusst, daß sich der durch die Sperrung der
nw-Innenstadt verdrängte Verkehr einen anderen Weg suchen wird.
Das kann
und wird die Hengtestraße sein.
Nur über die Hengtestraße und den Hölkers Kamp,
Feldweg, Buchholzweg ist
nach Sperrung der nw-Innenstadt eine von den Autofahrern gesuchte
Verbindung zwischen der Borkener Straße und der Holtwicker
Straße
möglich.
Daß diese Verbindung nötig ist und auch so von den Planern
gesehen wird,
zeigen die Ausführungen der Planer zu den Maßnahmen zur
Verkehrsberuhigung auf der Hengtestraße (VEP Teil 2 S. 28).
Von besonderer Bedeutung sind auch die Ausführungen zu Ziff.
5.9
VEP Teil 2, Seite 39, dritter Punkt.
Die Planer prognostizieren auf der einen Seite eine erhebliche
Mehrbelastung unseres Wohngebietes durch die Sperrung der
nw-Innenstadt, um auf der anderen Seite diese Mehrbelastung in
einer durch nichts belegten Annahme hauptsächlich mit der Zunahme
des
Quell- und Zielverkehrs zu begründen. Wie bekannt sein
dürfte, ist das
Gebiet komplett bebaut.
Schlussendlich relativieren die Planer auch diese Aussage im
nächsten
Satz erneut wie folgt:
“Durch die Durchfahrtssperren in der Wethmarstraße und im
Basteiring
orientiert sich dieser Verkehr jedoch neu und belastet insbesondere den
Buchholzweg.“
Bedenklich ist aus unserer Sicht, dass die Planer keinerlei Prognosen
zu den Straßen Hölkers Kamp und Feldweg als den
verdrängten Verkehr
aufnehmende Straßen gemacht haben. Zwar könnte dadurch der
Buchholzweg
etwas entlastet werden, aber andere Straßen werden neu belastet.
Besonders der bei der angeblich vorgesehenen Öffnung des
Hölkers Kamp in
Höhe des Kindergartens neu generierte Durchgangsverkehr ist als
höchst
problematisch anzusehen.
Nach einer Sperrung der Hengtestraße wäre unser Wohngebiet
nur noch über
Straßen Buchholzweg/Feldweg und Hölkers Kamp von und zur
Holtwicker
Straße zu erreichen oder zu verlassen. Schon jetzt, wo der meiste
Quell- und Zielverkehr aus unserem Wohngebiet über die
Hengtestraße und
den Hengtering fließt, sind die Einmündung
Buchholzweg/Feldweg auf die
Holtwicker Straße und die Kreuzung Hölkers Kamp, Holtwicker
Straße, Citadelle zumindest in verkehrsintensiven Zeiten nicht
ausreichend in der Lage, den Verkehr zu verteilen.
Diese vorgesehenen verkehrlichen Einschränkungen führen
für unser
Wohngebiet zu erheblichen zusätzlichen über die verkehrlichen
Probleme
hinausgehenden Belastungen, die hier nur kurz beschrieben werden
können:
8.1 Durch die letztendlich unvermeidbare Sperrung der
Hengtestraße sind
verschiedene Gebiete der Innenstadt nicht oder nur mit extremen
Umwegen per Kraftfahrzeug zu erreichen. Das widerspricht den
Leitzielen des VEP (VEP Teil 2 Seite 18 ff)
8.2 Durch die letztlich unvermeidbare Sperrung der Hengtestraße
wird
insbesondere der Fa. Strohband die Existenzmöglichkeit genommen.
Nach Aussagen der Inhaber ist ein wirtschaftliches Überleben des
Betriebes nur möglich, wenn weiterhin die Kunden aus dem gesamten
Stadtgebiet mehr oder weniger unbeschwert das Geschäft mit dem PKW
erreichen können. Das wäre mit einer Durchfahrtssperre in der
Hengtestraße nicht mehr
gegeben. Strohband ist für viele Bewohner des Gebietes ein
unverzichtbarer
Lebensmittel-Nahversorger. Alte und behinderte Menschen können die
an
der Peripherie liegenden Supermärkte nicht mehr alleine erreichen.
Ihre
Versorgung ohne fremde Hilfe wäre durch die als Folge der
Sperrungen
unvermeidbare räumliche Neuorientierung der Fa. Strohband
erheblich
gefährdet, wenn nicht unmöglich gemacht.
8.3 Ähnliches gilt für den Friseursalon Rosenschnitt.
8.4 Auch für den Martin-Luther-Kindergarten ergeben sich
erhebliche
Probleme. Für unser Wohngebiet würde eine
Schließung dieses
Kindergartens äußerst negative Auswirkungen haben. Von der
Tatsache, dass die geplanten Maßnahmen den einzigen
evangelischen Kindergarten in Coesfeld betreffen würden, nicht zu
reden.
Die gewünschte Vielfalt des Betreuungsangebotes würde
erheblich
beeinträchtigt.
8.5 Wie der ev. Kindergarten wird auch nach einer Sperrung der
nw-Innenstadt und der Hengte die Kirche der Neuapostolischen Gemeinde
nur über erhebliche Umwege erreichbar sein. Der Besucherverkehr
würde die
unter Ziff. 7 angesprochenen Zuwegungen zu unserem Wohngebiet weiter
belasten.
In Ziff.3 unserer Ausführungen haben wir dargelegt, daß die
Fachgutachter einen höchst engen zeitlichen Zusammenhang,
möglichst eine
Parallelität zwischen den aufgeführten Maßnahmen
sehen. Im Haushaltplan 2006 der Stadt Coesfeld ist dieser höchst
enge zeitliche
Zusammenhang auch in der mittelfristigen Finanzplanung nicht
dargestellt.
Danach soll der Grunderwerb für den Kreisverkehr
Sökelandstraße/Ladestraße mit 20.000 € erst ab 2008
finanziert werden. Der Grunderwerb für den Kreisverkehr
Ladestraße/Dülmener Str. soll mit
20.000 € erst ab 2009 anfinanziert werden.
Selbst wenn der Grunderwerb planmäßig erfolgen kann, was
nicht immer
sicher zu stellen ist, kann mit dem Maßnahmenbeginn keinesfalls
vor
2010 oder 2011 gerechnet werden.
Allerdings ist der Ausbau der Ladestraße schon für 2007 mit
570 T€
eingeplant. Wie eine Straße gebaut werden kann, für deren
Anschluss an
das Verkehrsnetz nicht einmal der Grunderwerb getätigt ist, ist
für uns
nicht nachvollziehbar.
Sicherlich gäbe es, sehr geehrter Herr Öhmann, zu dem VEP
noch vieles zu
sagen. So könnte man, selbstverständlich unter
Berükksichtigung des ァ 23 Abs. 3
GO, die Frage stellen, ob die vorgenommene Unterrichtung der Einwohner
und Bürger dem Sinn und dem Anspruch der Gemeindeordnung gerecht
geworden sind.
Nach all dem kommen wir zu dem Ergebnis, dass die im Haushalt der Stadt
Coesfeld als Beginn aller Maßnahmen vorgesehene Sperrung des
Basteiringes und der Wethmarstraße höchstens das Ende aller
notwendigen
Maßnahmen sein sollte. Der gewünschte Erfolg der Planung
hängt nämlich,
sieht man auf die prognostizierten Verkehrsströme, nur zu einem
sehr
geringen Teil von dieser Maßnahme ab. Die bisher nicht
finanzierten großen Baumaßnahmen Ladestraße,
Sökelandstraße und Kreisel
haben für die Funktion der im VEP vorgeschlagenen Maßnahmen
absolute
Priorität.
Nur wenn die Hauptverkehrsströme neu geordnet worden sind, kann
die
Sperrung eines untergeordneten Nebenastes an der Kreuzung
Gerichtsring/Borkenerstraße den weiter gewünschten
Entlastungseffekt
wirklich erbringen.
Für das alles gilt aber als Voraussetzung, dass die
prognostizierten
Verkehrsströme wirklich diese Zunahmen erfahren.
Das aber hängt sehr stark von der im VEP nicht begründeten
Prognose einer
Zunahme des motorisierten Individualverkehrs in Coesfeld von über
22%
ab, wo alle relevanten und im VEP zitierten Studien von 4-6%
Zunahme ausgehen. Auch der demografische Faktor erscheint für
Coesfeld
weitaus überbewertet. Sehr wesentlich hängt die
prognostizierte Zunahme
des Verkehrs von den bisher nur angedachten Großbauvorhaben
Postareal
und Bahnhofsquartier ab. Ob und wann mit deren Realisierung zu rechnen
ist, kann heute niemand vorhersagen.
Auch das bestärkt uns in der Auffassung, dass die Sperrung der
nordwestlichen Innenstadt höchstens (wenn überhaupt) nur die
letzte aller
notwendigen Maßnahmen sein kann.
Wir beantragen daher in Anlehnung an § 24 GO, der Rat möge
beschließen:
Die Sperrung der nordwestlichen Innenstadt wird zurückgestellt,
bis die
Ladestraße, die beiden Kreisel und die Änderungen im
Verkehrsfluss der
anderen betroffenen Straßen bautechnisch hergestellt und
ausreichend
erprobt sind.
In der Zwischenzeit werden die Planer beauftragt, ohne Vorgaben
irgendwelcher Art und losgelöst von vorhandenen Strukturen rein
wissenschaftlich zu überprüfen, ob und welche anderen
Lösungsmöglichkeiten
es für die Verkehrsführung im Bereich Innenstadt-Nordwest
geben könnte.
Nach erneuter ausführlicher Beratung und einer besonderen
(regionalen)
Anhörung der von den Maßnahmen betroffenen Bürger
beschließt der Rat
zunächst noch einmal über das ob der Durchführung von
Maßnahmen und danach über das wie der Realisierung.
Wir erwarten, dass bis zu einer Ratsentscheidung über diese Punkte
keine
Fakten zur Sperrung der nordwestlichen Innenstadt geschaffen werden.
Der guten Ordnung halber teilen wir Ihnen mit, daß die
Nachbarschaft Am
Stockkamp e.V. auf ihrer außerordentlichen Mitgliederversammlung
am
23.3.06 beschlossen hat, neben diesem Antrag ein Bürgerbegehren
nach §
26 GO auf den Weg zu bringen.
Die ist allein schon deshalb sofort notwendig, um die gesetzlichen
Fristen einzuhalten.
Die Formulierung wird derzeit von einer Arbeitsgruppe vorbereitet.
Den Entwurf werden wir Ihnen unter Hinweis auf § 26 Abs. 2 letzter
Satz
GO sehr kurzfristig zuleiten.
Wir sind von den im Rat vertretenen Fraktionen und der Presse gebeten
worden, diesen je eine Abschrift dieses Antrages zuzuleiten. Diesem
Wunsch wird mit gleicher Post entsprochen.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Der Vorstand
Ingrid Gredig
Markus Gredig
Alexandra Rhter
Birgit Baumann
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Die Haltung der FDP zu diesem
Bürgerbegehren
Die FDP Coesfeld hat die Festlegungen des
Verkehrsentwicklungsplanes in diesem Punkt uneingeschränkt
mitgetragen. An dieser Haltung - also an der Befürwortung der
Sperrungen auf Basteiring, Wetmarstraße und Köbbinghof - hat
sich nichts geändert.
Nun mag sich der eine oder anere Bürger fragen: "Warum ist
ausgerechnet die FDP für verkehrslenkende Maßnahmen? Sind es
nicht gerade die Liberalen, die sich immer wieder gegen staatliche
Bevormundung aussprechen?"
Das ist richtig. Die FDP möchte die Bürger in ihren
Möglichkeiten, ihr Leben zu gestalten, so wenig wie möglich
eingreifen. Je weniger staatliche Bürokratie, je weniger
Bevormundung "von oben" es gibt, umso besser. Die für alle "beste"
Lösung stellt sich i.d.R. "auf dem Markt" ein, indem jeder
Bürger seine persönlichen Interessen in eigener Verantwortung
vertritt.
Es gibt jedoch auch Lebensbereiche, in dem es keinen regulierenden
"Markt" gibt. Der Bereich der öffentlichen Sicherheit gehört
dazu, ebenso wie der Wunsch der Menschen nach ruhigen und lebenswerten
Wohnvierteln. Von allein würde sich keine Sicherheit ergeben, und
auch keine Straße würde von allein ihre Verkehrsbelastung
verlieren.
Somit geht es bei der Frage der Sperrung dieser Straßen auch
nicht um die Frage, welches die "richtige" und welches die "falsche"
Entscheidung. Sämtliche Anliegen - sowohl die der
Basteiwall-Anlieger als auch die der Hengteanwohner als auch die
gesamtstädtischen Belange hinsichtlich der prognostizierten
Verkehrsentwicklung - haben ihre Berechtigung! In dieser Frage geht es um eine
sorgfältige Güterabwägung und somit um die
Entscheidung, welchen Anliegen wir "unterm Strich" die
größere Berechtigung zumessen.
Bereits zu früheren Anlässen hat die FDP eindeutig Stellung
bezogen. Den jüngsten Text, der auch an anderer Stelle auf dieser
Internetseite wiedergegeben ist, möchten wir hier noch einmal
wiederholen:
Freie Fahrt auf freien
Straßen?
-
Liberale Verkehrspolitik für Coesfeld
(März 2006)
Sehr geehrte Damen und Herren,
“Freiheit” ist für einen liberal denkenden Menschen ein sehr hohes
Gut. “Freiheit” bedeutet natürlich auch, mit seinem Auto
möglichst ungehindert überall hinfahren zu können.
Doch die Freiheit des einen kann nur soweit gehen, wie dadurch die
Freiheitsrechte anderer nicht eingeengt werden. Kraftfahrzeuge erzeugen
Lärm, Erschütterungen und Abgase. Dem Wunsch des Autofahrers
nach “freier Fahrt” steht also das Recht des Anwohners gegenüber,
der nicht über Gebühr von Lärm und Abgasen
belästigt werden möchte.
Was ist also zu tun, wenn
in einem Wohngebiet die Verkehrsbelastung Überhand nimmt?
Hier hat die Stadt die Aufgabe, regelnd einzugreifen. Einerseits muss
der Verkehr unserer Stadt reibungslos fließen. Dafür
brauchen wir leistungsfähige
Hauptverkehrsstraßen. Aber andererseits müssen unsere
Wohnstraßen
möglichst ruhig und lebenswert sein. Durchgangsverkehr hat
dort nichts zu suchen.
Die FDP begrüßt ausdrücklich, dass im Zuge des neuen
Verkehrsentwicklungsplans der Durchgangsverkehr über Basteiring
etc. wirkungsvoll unterbunden wird. Doch gleichzeitig sind auch auf der
Hengtestraße
Maßnahmen erforderlich, um hier den “Schleichverkehr” sofort zu
unterbinden. Es lässt sich schon jetzt an fünf Fingern
abzählen, dass mit einer Sperrung des Basteirings der
Durchgangsverkehr auf der Hengtestraße erheblich zunehmen wird!
Doch wer sind die Menschen, die für den starken Durchgangsverkehr
in den Wohngebieten sorgen? Seien wir ehrlich: Es sind keine Fremden!
Ein Auswärtiger würde gar nicht auf die Idee kommen, sich
durch Wetmarstraße, Seminarstraße oder Hengtestraße
hindurchzuschlängeln. Er würde gleich den einfachen, wenn
auch etwas weiteren Weg über den gut ausgebauten Ring nehmen.
Dabei ist der "kürzere" Weg mitten durch die
Wohnstraßen nicht unbedingt der schnellere. Wer z.B. von
der Holtwicker Straße mit dem Auto zum Bahnhof fahren
möchte, benötigt über den Basteiring etwa zwei
Kilometer. Würde er die weiteste (!) Variante - über den
Konrad-Adenauer-Ring - wählen, müsste er etwa vier Kilometer
zurücklegen. Doch: Über den Ring fährt es sich
zügig, so dass die längere Autofahrt kaum länger dauern
dürfte als über die engen Innenstadtstraßen.
Somit sind es Einheimische und Ortskundige (mit anderen Worten: die
“Nachbarn von etwas weiter weg”), die uns den starken Verkehr vor der
Haustüre bescheren. Bei ihnen - und damit letztlich auch bei uns
selbst! - müssen wir um Rücksicht und um Verständnis
werben. Indem jeder von uns bereit ist, einen kleinen Umweg in Kauf zu
nehmen, können wir die Wohnqualität in unserer Stadt
verbessern!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre FDP-Fraktion im
Coesfelder Stadtrat
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Ihre FDP-Fraktion im
Coesfelder Stadtrat
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