Tempo 30-Zone Loburger
Straße zunächst vertagt (Dezember 2005) Sehr geehrte Damen und Herren, die Loburger Straße und einige daran anschließende
Straßen (Loburger Kamp nördlich der Loburger Straße,
westlicher Teil des Panningwegs, Ottoweg, Wertchenstraße zwischen
Borkener Straße und Anlohstraße sowie Winkelstraße)
soll zur Tempo-30-Zone erklärt werden. Die dafür notwendigen
finanziellen Mittel (6.000 € für die Straßenschilder sowie
11.640 € für notwendige Ausrüstungs- und
Gebrauchsgegenstände) sind im städtischen Haushalt 2006, der
auf der Ratssitzung vom 15.12.2005 beschlossen wurde, veranschlagt.
Somit steht das Geld zur Verfügung, um die Maßnahme im Laufe
des kommenden Jahres umzusetzen.
Konkret sind davon die folgenden Straßen bzw. Straßenabschnitte betroffen:
Ein Problem stellt in diesem Zusammenhang die Einmündung des Hengterings in die Loburger Straße dar, denn der Hengtering ist ein "verkehrsberuhigter Bereich" (erkennbar an den großen blauen Schild, auf dem Personen, ein Haus und ein PKW abgebildet sind). Die Straßenverkehrsordnung besagt, dass auch in einer Tempo-30-Zone keine Rechts-vor-Links-Vorfahrtsbereichtigung besteht, wenn die einmündende Straße eine verkehrsberuhigte Zone ist. Diese Regel kann in der Praxis leicht übersehen werden, und somit bestünde an der Einmündung Hengtering / Loburger Straße ein Gefahrenpunkt. Aus diesem Grunde wird überlegt, auf dem Hengtering den Beginn der verkehrsberuhigten Zone von der Einmündung in die Loburger Straße um 20 Meter nach hinten zu verlegen. Somit wären diese ersten Meter des Hengterings wieder eine "normale" Straße, und an der Einmündung in die Loburger Straße würde dann “rechts-vor-links” gelten. Die Details der Tempo-30-Zone sollen noch auf einer Bürgerversammlung vorgestellt werden. Mit freundlichen Grüßen Ihre FDP-Fraktion im Coesfelder Stadtrat |