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Tempo 30-Zone Loburger Straße zunächst vertagt 
(Dezember 2005)
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Loburger Straße und einige daran anschließende Straßen (Loburger Kamp nördlich der Loburger Straße, westlicher Teil des Panningwegs, Ottoweg, Wertchenstraße zwischen Borkener Straße und Anlohstraße sowie Winkelstraße) soll zur Tempo-30-Zone erklärt werden. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel (6.000 € für die Straßenschilder sowie 11.640 € für notwendige Ausrüstungs- und Gebrauchsgegenstände) sind im städtischen Haushalt 2006, der auf der Ratssitzung vom 15.12.2005 beschlossen wurde, veranschlagt. Somit steht das Geld zur Verfügung, um die Maßnahme im Laufe des kommenden Jahres umzusetzen.

loburgerZuvor, auf der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen vom 07.12.2005, sollte bereits darüber beschlossen werden, die beschriebene Tempo-30-Zone einzurichten. Auf Antrag der SPD wurde der Tagesordnungspunkt jedoch jedoch abgesetzt und auf die nächste Sitzung (wahrscheinlich 26.01.2006) vertagt.


Der Umfang der Verkehrsberuhigungsmaßnahme

Mit dieser Tempo-30-Zone würden die letzten Straßen im Dreieck zwischen Konrad-Adenauer-Ring, Eisenbahn und Borkener Straße in eine beruhigte Zone eingegliedert werden.

Konkret sind davon die folgenden Straßen bzw. Straßenabschnitte betroffen:
  • Loburger Kamp nördlich der Loburger Straße
  • Panningweg westlich des Loburger Kamps
  • Ottoweg
  • Wertchenstraße zwischen Borkener Straße und Anlohstraße
  • Winkelstraße
Da in einer Tempo-30-Zone grundsätzlich die Vorfahrtsregel "rechts vor links" gilt, werden die jetzt bestehenden Verkehrszeichen, die die Vorfahrt regeln, abgebaut.

Ein Problem stellt in diesem Zusammenhang die Einmündung des Hengterings in die Loburger Straße dar, denn der Hengtering ist ein "verkehrsberuhigter Bereich" (erkennbar an den großen blauen Schild, auf dem Personen, ein Haus und ein PKW abgebildet sind). Die Straßenverkehrsordnung besagt, dass auch in einer Tempo-30-Zone keine Rechts-vor-Links-Vorfahrtsbereichtigung besteht, wenn die einmündende Straße eine verkehrsberuhigte Zone ist.

Diese Regel kann in der Praxis leicht übersehen werden, und somit bestünde an der Einmündung Hengtering / Loburger Straße ein Gefahrenpunkt. Aus diesem Grunde wird überlegt, auf dem Hengtering den Beginn der verkehrsberuhigten Zone von der Einmündung in die Loburger Straße um 20 Meter nach hinten zu verlegen. Somit wären diese ersten Meter des Hengterings wieder eine "normale" Straße, und an der Einmündung in die Loburger Straße würde dann “rechts-vor-links” gelten.

Die Details der Tempo-30-Zone sollen noch auf einer Bürgerversammlung vorgestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen
 
Ihre FDP-Fraktion im Coesfelder Stadtrat