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Bauausschuss beschließt: Sperrung Am Honigbach bleibt 
(Dezember 2005)


Sehr geehrte Damen und Herren,

jahrelang wurden die Wohnstraßen im Gebiet im Gebiet Stadtwaldallee / Honigbach als Schleichwege mit z.T. hohem Verkehrsaufkommen genutzt. Um diese Problematik zu bekämpfen, wurde erst Anfang 2005 die Möglichkeit diskutiert, einzelne Straßen für den Durchgangsverkehr zu sperren.

honigbachAuf einer Bürgerversammlung am 23.02.2005 wurde schließlich ein konkreter Vorschlag präsentiert. Demnach sollten die Straßen Am Honigbach und Hexenweg gesperrt werden. Dieser Vorschlag fand bei der großen Mehrheit der Anwesenden Zustimmung. In der Folge beschlossen die politischen Gremien der Stadt die vorgestellten Sperrungen. Kurze Zeit später wurde der Beschluss auf der Straße Am Honigbach realisiert. Um das Durchfahren zu unterbinden, wurde zunächst ein Provisorium in Form zweier großer Betonringe (vgl. bild) aufgebaut.

Doch diese Maßnahme stiße auch auf Ablehnung. Es sind im wesentlichen einige Anlieger des Burenstocks, die mit einem Bürgerantrag erreichen wollten, dass die Absperrung in der Straße Am Honigbach wieder aufgehoben wird. Alternativ schlugen sie vor, dass die Absperrung in westlicher Richtung hinter die Einmündung des Burenstocks verschoben wird. 

Am Mittwoch, den 07.12.2005 beschloss der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen über diesen Antrag. Einstimmig wurde er abgelehnt.

Anwohner des Burenstocks müssen derzeit einen Umweg von ca. 400 Metern in Kauf nehmen, wenn sie mit ihren PKW Ziele in der Daruper Straße bzw. dahinter liegende Ziele ansteuern - so jedenfalls hatten es die Vertreter der Stadtverwaltung nachgemessen. Dieser Umweg, so die Feststellung des Ausschusses, sei den Anwohnern des Burenstock zuzumuten.

Auch der alternative Vorschlag, die Sperrung hinter die Einmündung des Burenstocks zu verlagern, stellt aus Sicht der Stadtverwaltung keine Lösung dar. In diesem Fall könnte sich schnell wieder ein Durchgangsverkehr über die Straßen Wildbahn / Am Honigbach / Burenstock / In den Kämpen / Wahrkamp ergeben und somit die Qualität des Wohngebietes beeinträchtigen.

Freiheit bedeutet natürlich auch, dass jeder mit seinem PKW dorthin fahren kann, wohin er möchte. Öffentliche Straßen gehören der Allgemeinheit, und grundsätzlich darf niemand von der Benutzung einer öffentlichen Straße ausgeschlossen werden.

Die Freiheit des einzelnen endet jedoch da, wo die Rechte anderer verletzt werden. Wenn also in einem reinen Wohngebiet der Durchgangsverkehr überhand nimmt, werden Anlieger in ihrem Bedürfnis nach Sicherheit und Ruhe über Gebühr gestört. Nun ist es die Aufgabe der Stadt, zwischen beiden Interessen - dem der Autofahrer und dem der Anlieger - abzuwägen und eine Lösung zu suchen.

Die Auseinandersetzung um diese Straßensperrung ist ein gutes Beispiel dafür, dass die Politik es nicht allen Bürgern recht machen kann. Was den einen Menschen hilft (ruhigere Wohnstraßen mit weniger Verkehr), ärgert dafür andere (sie können dort nicht mehr wie gewohnt durchfahren).

Übrigens: Die Betonringe, aus denen die Sperrung gebildet wird, sollen in kürze durch herausnehmbare Sperrpfosten ersetzt werden.
 

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