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Aldi-Umzug / Bebauungsplanänderungen "Am Berkelbogen" und "Weberei Crone"
(Juni 2005)
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

dass am Ende Aldi nicht an seinem jetzigen Standtort an der Dülmener Straße verbleiben würde, war auch dem dortigen Grundstückseigentümer klar.

lageplanLange wurde über die Sachverhalte gestritten - zuletzt wurden am 18.04.2005 die Beratungen zurückgestellt, um wichtige Einzelfragen klären zu können. Im Kern ging es dabei um Fragen des "Innenstadtschutzes" - die im Innenstadtbereich ansässigen Geschäfte sollen keine Konkurrenz durch Betriebe erhalten, die sich im Außenbereich ansiedeln (Grundsatzbeschluss des Stadtrates aus dem Jahr 2002).

Hinsichtlich des alten Aldi-Standortes - er liegt jenseits des Konrad-Adenauer-Ringes und damit eindeutig außerhalb des engeren Stadtgebietes - ging es um folgende Fragen:

  • Welche betrieblichen Aktivitäten / welche Verkaufssortimente werden künftig am alten Aldi-Standort erlaubt sein?
  • Oder andersherum formuliert: Inwieweit ist es wünschenswert, das Konzept zum Schutze der Innenstadt weiter aufzuweichen, indem sogenannte "innenstadtrelevante Sortimente" auch im Außenbereich verkauft werden dürfen?

Mit den Stadtratsbeschlüssen vom  19.05.2005 zu den örtlichen Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sind die wesentlichen Schritte vollzogen:

  • Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 109 "Am Berkelbogen" wurde mit einigen Änderungen beschlossen; die öffentliche Auslegung ist durchzuführen. Der Bebauungsplan giilt für die Gewerbeflächen entlang der Borkener Straße rechts und links der Einmündung des Berkelbogens.
  • Am alten Aldi-Standort dürfen künftig - neben dem bislang erlaubten aldi-ähnlichen Sortiment - mit Einschränkungen auch Antiquitäten und sogenannte "weiße Ware" (Haushaltsgeräte) verkauft werden. Auch ein Kiosk-Betrieb wird künftig erlaubt sein. Allerdings soll sichergestellt werden, dass nur solche Sortimente angeboten werden, für die in der Innenstadt nicht genügend Verkaufsfläche bereitgestellt werden kann. Der Handel mit Waschmaschinen und Kühlschränke bzw. antike Truhen und Schränke soll also erlaubt sein, da sie nicht "innenstadtschädlich" seien; "innenstadtschädliche Sortimente" (Fön, Toaster, Schmuckantiquitäten etc. sollen hingegen davon ausgenommen werden können. Mit weiteren Zugeständnissen an den Grundstückseigentümer mochte sich der Stadtrat sllerdings nicht anschließen. Würde dort das Innenstadtsortiment uneingeschränkt erlaubt, wäre das ein Präzedenzfall, so dass anschließend jeder darauf dringen könnte, im Außenbezirk ein Innenstadtsortiment anzubieten.
  • <>Die Änderungen des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplanes Nr. 23 "Weberei Crone" ("Edeka-Gelände" am Konrad-Adenauer-Ring) wurden ebenfalls beschlossen, so dass die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden durchgeführt werden kann.
Wenn die Verfahren endgültig zum Abschluss gebracht sein werden, kann sich Aldi neben dem Edeka-Markt ansiedeln. Auf Antrag der CDU wurde in diesem Zusammenhang folgendes beschlossen:
  • Es ist sicherzustellen, dass die Optik des geplanten Aldi-Marktes der städtebaulichen Qualität des vorhandenen E-Centers entspricht.
  • Darüberhinaus ist zu gewährleisten, dass eine Zusammenlegung beider Märkte zu einem großen Markt ausgeschlossen ist.

Ihre FDP-Fraktion im Coesfelder Stadtrat