Aldi-Umzug /
Bebauungsplanänderungen "Am Berkelbogen" und "Weberei Crone"
(Juni 2005)
Sehr geehrte Damen und Herren,
dass am Ende Aldi nicht an seinem jetzigen Standtort an der
Dülmener Straße verbleiben würde, war auch dem dortigen
Grundstückseigentümer klar.
Lange wurde
über die Sachverhalte gestritten - zuletzt wurden am 18.04.2005
die Beratungen zurückgestellt, um wichtige Einzelfragen
klären zu können. Im Kern ging es dabei um Fragen des "Innenstadtschutzes" - die im
Innenstadtbereich ansässigen Geschäfte sollen keine
Konkurrenz durch Betriebe erhalten, die sich im Außenbereich
ansiedeln (Grundsatzbeschluss des Stadtrates aus dem Jahr 2002).
Hinsichtlich des alten Aldi-Standortes - er liegt jenseits des
Konrad-Adenauer-Ringes und damit eindeutig außerhalb des engeren
Stadtgebietes - ging es um folgende Fragen:
- Welche betrieblichen Aktivitäten / welche
Verkaufssortimente werden künftig am alten Aldi-Standort erlaubt
sein?
- Oder andersherum formuliert: Inwieweit ist es
wünschenswert, das Konzept zum Schutze der Innenstadt weiter
aufzuweichen, indem sogenannte "innenstadtrelevante Sortimente" auch im
Außenbereich verkauft werden dürfen?
Mit den Stadtratsbeschlüssen vom 19.05.2005 zu den
örtlichen Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sind die
wesentlichen Schritte vollzogen:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 109 "Am Berkelbogen"
wurde mit einigen Änderungen beschlossen; die öffentliche
Auslegung ist durchzuführen. Der Bebauungsplan giilt für die
Gewerbeflächen entlang der Borkener Straße rechts und links
der Einmündung des Berkelbogens.
- Am alten Aldi-Standort dürfen künftig - neben
dem bislang erlaubten aldi-ähnlichen Sortiment - mit
Einschränkungen auch Antiquitäten und sogenannte "weiße
Ware" (Haushaltsgeräte) verkauft werden. Auch ein Kiosk-Betrieb
wird künftig erlaubt sein. Allerdings soll sichergestellt werden,
dass nur solche Sortimente angeboten werden, für die in der
Innenstadt nicht genügend Verkaufsfläche bereitgestellt
werden kann. Der Handel mit Waschmaschinen und Kühlschränke
bzw. antike Truhen und Schränke soll also erlaubt sein, da sie
nicht "innenstadtschädlich" seien; "innenstadtschädliche
Sortimente" (Fön, Toaster, Schmuckantiquitäten etc. sollen
hingegen davon ausgenommen werden können. Mit weiteren
Zugeständnissen an den Grundstückseigentümer mochte sich
der Stadtrat sllerdings nicht anschließen. Würde dort das
Innenstadtsortiment uneingeschränkt erlaubt, wäre das ein
Präzedenzfall, so dass anschließend jeder darauf dringen
könnte, im Außenbezirk ein Innenstadtsortiment anzubieten.
- <>Die Änderungen des Flächennutzungsplanes
und
Bebauungsplanes Nr. 23 "Weberei Crone" ("Edeka-Gelände" am
Konrad-Adenauer-Ring) wurden ebenfalls beschlossen, so dass die
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden
durchgeführt werden kann.
Wenn die Verfahren endgültig zum Abschluss gebracht sein werden,
kann sich Aldi neben dem Edeka-Markt ansiedeln. Auf Antrag der CDU
wurde in diesem Zusammenhang folgendes beschlossen:
- Es ist sicherzustellen, dass die Optik des geplanten
Aldi-Marktes der städtebaulichen Qualität des vorhandenen
E-Centers entspricht.
- Darüberhinaus ist zu gewährleisten, dass eine
Zusammenlegung beider Märkte zu einem großen Markt
ausgeschlossen ist.
Ihre FDP-Fraktion im Coesfelder Stadtrat
|