Am Berkelbogen: Thema "Aldi-Umzug"
(März 2005)
Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie sicher schon aus der Presse wissen, möchte die Aldi-Filiale
vom Berkelbogen ein paar Hundert Meter in die Nähe des Edekamarktes
ziehen. Zu diesem Zweck hat die Stadt bereits die dafür notwendige
Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplanes am neuen
Stadtort vorbereitet (Flächennutzungsplan bzw. Bebauungsplan Nr. 23
"Weberei Krone" zwischen Borkener Straße, Konrad-Adenauer-Ring
und Berkel) und dem Bau-und Planungsausschuss vom 09. März 2005
vorgelegt.
Planungsrechtliche Gesichtspunkte Die erste notwendige Änderung müsste der Flächennutzungsplan erfahren. Zwar sieht er an dieser Stelle ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel vor, jedoch nur bis zu einer Maximalgröße von insgesamt 2.400 Quadratmetern. Darüber hinaus dürfen sich nur noch Dienstleistungsbetriebe ansiedeln. Damit Aldi sich ebenfalls dort niederlassen kann, müsste diese zuläsige Verkaufsfläche ausgeweitet werden. In dem parallel dazu zu erstellenden Bebauungsplan ist beabsichtigt, die konkreten Rahmenbedingungen für die Aldi-Ansiedlung festzuschreiben. Aus städtebaulicher Sicht spricht einiges für die Aldi-Umsiedlung:
Der neue Standort wäre gut erreichbar, es wären genügend
Parkplätze vorhanden und die Versorgung der umliegenden Wohngebiete
wäre langfristig gewährleistet. Auch die direkte Nähe zu
einem anderen großen Einzelhandel (Edeka) brächte Vorteile,
da der gemeinsame Standort die Kunden beider Einzelhandelsgeschäfte
anspricht.
Beratung im Bau- und Planungsausschuss vom 09.03.2005 Doch die Politikermehrheit im Bau- und Planungsausschuss hat den neuen Plan erst einmal auf Eis gelegt. Bevor am Edeka-Standort die Aldi-Ansiedlung möglich gemacht wird, soll auch geklärt werden, wie die Zukunft der alten Aldi-Fläche am Berkelbogen aussehen soll. Aldi hat das Grundstück am Berkelbogen angemietet. Wenn Aldi dort auszieht, habe der Eigentümer des Geländes formal (!) keine Nachteile. Schließlich habe er, so Beigeordneter Thomas Backes vor dem Ausschuss, einen "Bestandsschutz" für die bisherige Nutzung. Die Sache hat nur einen entscheidenden Haken: Der "Bestandsschutz" gilt nur insofern, als auch in Zukunft lediglich ein Geschäft mit Aldi-Sortiment (!) dort angesiedelt werden kann - mehr nicht! Es dürfte auch im Sinne der übrigen Anlieger des Berkelbogens
- sowohl Gewerbebetriebe als auch Anwohner! - sein, dass an der Einmündung
ihrer Straße keine dauerhafte Gewerbebrache entsteht. Es ist nun
die Aufgabe der Stadt, dem Eigentümer des Aldigebäudes andere
Wege aufzuzeigen, wie er sein Grundstück in Zukunft sinnvoll nutzen
kann. Dazu ist auch ein neuer Bebauungsplan für den Berkelbogen erforderlich.
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