Bebauungsplan Nr. 108 "Großer
Esch":
Neues Wohngebiet im Süden Lettes
(Dezember 2004)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit
der Umgehungsstraße wird der Ort ruhiger. Diese neugewonnene
Ruhe kann Lette nun dazu nutzen, sich als Wohnort mit hoher Lebensqualität
herauszuputzen. Dazu gehört auch, dass neue Wohngebiete geschaffen
werden. Wenn es gelingt, dass sich Neubürger in Lette niederlassen,
wird der Ort und seine Wirtschaftsstruktur gestärkt.
Im Süden Lettes - genauer: im Dreieck zwischen Coesfelder Straße
(alte Durchfahrtsstraße), neuer Umgehungsstraße und dem
Ortsrand hinter der Straße Im großen Esch - soll ein neues
Wohngebiet entstehen. Obwohl es am Ortsrand liegt, befindet es
sich in angenehmer Nähe zur Ortsmitte und den dort ansässigen
Geschäften und Gewerbebetrieben. Insgesamt sollen in dem neuen Wohngebiet
95 Wohneinheiten (Einzel- und Doppelhäuser) entstehen. Zur neuen
Umgehungsstraße hin wird es durch einen Lärmschutzfall von mindestens
5,00 Meter Höhe geschützt.
Doch nicht das ganze Dreieck zwischen dem heutigem Ortsrand und der
neuen Umgehungsstraße soll bebaut werden. Eine kleinere dreieckige
Fläche im Norden des in Frage kommenden Gebietes musste aus dem Plan
herausgenommen werden, da die dortigen Eigentümer ihren Grund nicht
verkaufen wollen.
Am 29.01.2004 beschloss der Coesfelder Stadtrat, den Bebauungsplan für
dieses Gebiet (Bebauungsplan Nr. 108 "Großer Esch") aufzustellen.
Am 21. April 2004 wurde das Konzept in einer Bürgerversammlung erläutert.
Die damaligen Beratungen ergaben, dass die folgenden Punkte intensiv geprüft
werden müssen:
-
Wie wird das neue Baugebiet an die Coesfelder Straße angeschlossen?
-
Was geschieht mit dem langwirtschaftlichen Wirtschaftsweg "Zur Stegge"?
-
Wie wird das Abwasser des neuen Bebauungsgebietes entsorgt?
Aufgrund der zwischenzeitigen Untersuchungen wurden nun die folgenden Beschlüsse
gefasst (am 02.12.2004 im Bezirksausschuss Lette und am 08.12.2004 im Ausschuss
für Umwelt, Planen und Bauen der Stadt Coesfeld):
-
Die Anbindung an die Coesfelder Straße erfolgt an der Stelle, an
der heute der Wirtschaftsweg "Zur Stegge" abzweigt. Die Straße biegt
schon nach wenigen Metern nach rechts in das neue Baugebiet ab. Der Wirtschaftsweg
"Zur Stegge" wird dort auf eine Breite von ca. 10 Metern ausgebaut.
-
Der jetzige Verlauf des heutigen Wirtschaftswegs "Zur Stegge" wird ansonsten
beibehalten. Zwar wird das Gebiet mit den Verkehrsbewegungen auf diesem
Weg etwas belastet, doch wiegen die Nachteile, die eine Verlegung des Wirtschaftsweges
nach sich zögen, größer. (So wurde als Alternative geprüft,
den Wirtschaftsweg östlich um das neue Bebauungsgebiet herumzulegen.
Doch bei dieser Variante müsste eine neue Überquerung über
die Coesfelder Straße im südlichen Bereich angelegt werden.
Außerdem wäre der Weg deutlich länger und kurvenreicher,
und zudem würde für die zusätzliche Wegstrecke eine nicht
unerhebliche Baufläche - 5 % der Fläche, gemessen an der Gesamtfläche
des Bebauungsplanes - verloren gehen. Die Stadt errechnete auf dieser Grundlage
Mehrkosten in Höhe von ca. 600.000 Euro, die den Quadratmeterpreis
in diesem Baugebiet um 18,75 Euro verteuert hätten.)
-
Innerhalb des neuen Bebauungsgebietes kann Regenwasser nur unzureichend
versickern. ein Gutachten hat festgestellt, dass sich in der Tiefe z.T.
"weniger gut durchlässige" Bodenschichten befinden. Aus diesem Grund
wird südlich des Plangebietes ein Regenrückhaltebecken entstehen,
damit der Regenabfluss im erforderlichen Umfang reguliert werden kann.
-
Die Schmutzwässer aus dem neuen Bebauungsgebiet werden dem ausreichend
dimensionerten Kanal unter der Coesfelder Straße zugeführt.
Um das neue Bebauungsgebiet in das Ortsbild einzupassen, werden bauordnungsrechtliche
Festsetzungen erlassen (Gebäudehöhe und -tiefe, Festsetzungen
zur Fassaden- und Dachgestaltung etc.), die den privaten Bauherren jedoch
ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit belassen. Außerdem sieht
der Plan gezielte Begrünungen vor.
Ein weiterer Beratungspunkt waren die Spielmöglichkeiten für
Kinder. Nachdem der nördliche Zipfel aus dem Bebauungsplan herausgenommen
wurde und damit nicht mehr für einen Spiel- oder Bolzplatz zur Verfügung
steht, muss geprüft werden, inwieweit innerhalb des neuen Wohngebietes
etwas vergleichbares eingerichtet werden kann.
In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass die vorliegenden
Planungen erst ein Entwurf und noch kein entgültiger Bebauungsplan
sind.
|