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Bebauungsplan Nr. 108 "Großer Esch": 
Neues Wohngebiet im Süden Lettes 
(Dezember 2004)
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit der Umgehungsstraße wird der Ort ruhiger.  Diese neugewonnene Ruhe kann Lette nun dazu  nutzen, sich als Wohnort mit hoher Lebensqualität  herauszuputzen. Dazu gehört auch, dass neue  Wohngebiete geschaffen werden. Wenn es gelingt, dass sich Neubürger in Lette niederlassen, wird der Ort und seine Wirtschaftsstruktur gestärkt.

Im Süden Lettes - genauer: im Dreieck zwischen Coesfelder Straße (alte Durchfahrtsstraße), neuer  Umgehungsstraße und dem Ortsrand hinter der Straße Im großen Esch - soll ein neues Wohngebiet  entstehen. Obwohl es am Ortsrand liegt, befindet es  sich in angenehmer Nähe zur Ortsmitte und den dort ansässigen Geschäften und Gewerbebetrieben. Insgesamt sollen in dem neuen Wohngebiet 95  Wohneinheiten (Einzel- und Doppelhäuser) entstehen. Zur neuen Umgehungsstraße hin wird es durch einen Lärmschutzfall von mindestens 5,00 Meter Höhe geschützt.

Doch nicht das ganze Dreieck zwischen dem heutigem Ortsrand und der neuen Umgehungsstraße soll bebaut werden. Eine kleinere dreieckige Fläche im Norden des in Frage kommenden Gebietes musste aus dem Plan herausgenommen werden, da die dortigen Eigentümer ihren Grund nicht verkaufen wollen.

Am 29.01.2004 beschloss der Coesfelder Stadtrat, den Bebauungsplan für dieses Gebiet (Bebauungsplan Nr. 108 "Großer Esch") aufzustellen. Am 21. April 2004 wurde das Konzept in einer Bürgerversammlung erläutert. Die damaligen Beratungen ergaben, dass die folgenden Punkte intensiv geprüft werden müssen:

  • Wie wird das neue Baugebiet an die Coesfelder Straße angeschlossen?
  • Was geschieht mit dem langwirtschaftlichen Wirtschaftsweg "Zur Stegge"?
  • Wie wird das Abwasser des neuen Bebauungsgebietes entsorgt?
Aufgrund der zwischenzeitigen Untersuchungen wurden nun die folgenden Beschlüsse gefasst (am 02.12.2004 im Bezirksausschuss Lette und am 08.12.2004 im Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen der Stadt Coesfeld):
  • Die Anbindung an die Coesfelder Straße erfolgt an der Stelle, an der heute der Wirtschaftsweg "Zur Stegge" abzweigt. Die Straße biegt schon nach wenigen Metern nach rechts in das neue Baugebiet ab. Der Wirtschaftsweg "Zur Stegge" wird dort auf eine Breite von ca. 10 Metern ausgebaut.
  • Der jetzige Verlauf des heutigen Wirtschaftswegs "Zur Stegge" wird ansonsten beibehalten. Zwar wird das Gebiet mit den Verkehrsbewegungen auf diesem Weg etwas belastet, doch wiegen die Nachteile, die eine Verlegung des Wirtschaftsweges nach sich zögen, größer. (So wurde als Alternative geprüft, den Wirtschaftsweg östlich um das neue Bebauungsgebiet herumzulegen. Doch bei dieser Variante müsste eine neue Überquerung über die Coesfelder Straße im südlichen Bereich angelegt werden. Außerdem wäre der Weg deutlich länger und kurvenreicher, und zudem würde für die zusätzliche Wegstrecke eine nicht unerhebliche Baufläche - 5 % der Fläche, gemessen an der Gesamtfläche des Bebauungsplanes - verloren gehen. Die Stadt errechnete auf dieser Grundlage Mehrkosten in Höhe von  ca. 600.000 Euro, die den Quadratmeterpreis in diesem Baugebiet um 18,75 Euro verteuert hätten.)
  • Innerhalb des neuen Bebauungsgebietes kann Regenwasser nur unzureichend versickern. ein Gutachten hat festgestellt, dass sich in der Tiefe z.T. "weniger gut durchlässige" Bodenschichten befinden. Aus diesem Grund wird südlich des Plangebietes ein Regenrückhaltebecken entstehen, damit der Regenabfluss im erforderlichen Umfang reguliert werden kann.
  • Die Schmutzwässer aus dem neuen Bebauungsgebiet werden dem ausreichend dimensionerten Kanal unter der Coesfelder Straße zugeführt.
Um das neue Bebauungsgebiet in das Ortsbild einzupassen, werden bauordnungsrechtliche Festsetzungen erlassen (Gebäudehöhe und -tiefe, Festsetzungen zur Fassaden- und Dachgestaltung etc.), die den privaten Bauherren jedoch ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit belassen. Außerdem sieht der Plan gezielte Begrünungen vor.

Ein weiterer Beratungspunkt waren die Spielmöglichkeiten für Kinder. Nachdem der nördliche Zipfel aus dem Bebauungsplan herausgenommen wurde und damit nicht mehr für einen Spiel- oder Bolzplatz zur Verfügung steht, muss geprüft werden, inwieweit innerhalb des neuen Wohngebietes etwas vergleichbares eingerichtet werden kann.

In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass die vorliegenden Planungen erst ein Entwurf und noch kein entgültiger Bebauungsplan sind.