Verkauf der Johannesschule: So ist
die augenblickliche Sachlage
(November 2004)
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Projekt, in der alten Johannesschule eine Seniorenwohneinrichtung
zu schaffen, scheint stark gefährdet zu sein.
Nachdem im Frühjahr der Investorenwettbewerb abgeschlossen war,
entschied sich am 12. Mai 2004 der Rat der Stadt Coesfeld, der Humanitas
Gemeinschaft e.V. den Zuschlag zu geben.
Nun haben sich die Stadt Coesfeld und der potentielle Investor offenkundig
überworfen. Während die Stadt von der Humanitas verlangt, sie
möge eine Finanzierungszusage für das Projekt geben, hatte Herr
Geuking von Humanitas u.a. in der Presse beklagt, die Stadt würde
wesentliche Unterlagen nicht zur Verfügung stellen, die für die
Absicherung der Finanzierung benötigen würden.
Auf der Stadtratssitzung wurde der Sachverhalt ausgiebig erörtert.
Folgende Tatsachen wurden festgestellt:
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In den bisherigen Unterlagen herrscht offenkundige Unklarheit darüber,
wer der tätsächliche Grundstückskäufer und Investor
sein soll. Über die Person des Herrn Geuking herrscht Klarheit, allerdings
nicht über das Unternehmen, für das er spricht. In den Unterlagen
wird zunächst ist von der "Humanitas Gemeinschaft e.V.", dann von
der "Humanitas Wohnservice GbR" und in einem weiteren Schreiben von
der "Humanitas Wohnservice OHG" gesprochen. Diese Frage scheint zunächst
sehr formalistisch, ist jedoch für das weitere Verfahren u.U. von
großer Bedeutung. Alle potentiellen Investoren wurden nämlich
im Vorfeld des Investorenwettbewerbs einer Bonitätsprüfung unterzogen.
Sollte nun plötzlich eine andere Unternehmenskonstruktion (eine OHG
bzw. eine GbR anstelle des ursprünglichen e.V.) als Vertragspartner
auftreten, müsste eine erneute Bonitätsprüfung durchgeführt
werden.
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Auf seiner Sitzung vom 16.04.2004 hat der Stadtrat beschlossen, die weiteren
planungsrechtlichen Schritte erst in Angriff zu nehmen, wenn der Investor
die Finanzierungszusage eines Kreditinstitutes vorlegt. Angeblich besitzt
Herr Geuking eine solche Finanzierungszusage sowie Unterlagen zur Kostenschätzung
und Wirtschaftlichkeitsberechnung (Berichterstattung der AZ vom 28.08.2004),
doch er hat keine dieser Unterlagen bei der Stadt eingereicht.
Vor diesem Hintergrund beschloss der Stadtrat am 11.11.2004:
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"Der Investor (bisher "Humanitas Gemeinschaft e.V.") hat der Stadt bis
zum 30.11.2004 zu erklären, wer nunmehr für das Vorhaben als
Grundstückskäufer und Vorhabenträger auftreten soll." (Verständlicher
ausgedrückt: Ist die genannte e.V. der Vertragspartner, die ebenfalls
genannte GbR oder die OHG?)
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Sollte die Frage des Vertragspartners geklärt sein, wird die Verwaltung
beauftragt, eine Nachfrist bis zum 15.01.2005 zu setzen, um die Finanzierungszusage
vorzulegen.
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Sollte Herr Geuking bzw. die Humanitas die gesetzten Fristen nicht einhalten,
wird die Verwaltung beauftragt, die Verhandlungen mit ihm nicht weiterzuführen.
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