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Verkauf der Johannesschule: So ist die augenblickliche Sachlage 
(November 2004)
 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

das Projekt, in der alten Johannesschule eine Seniorenwohneinrichtung zu schaffen, scheint stark gefährdet zu sein.

Nachdem im Frühjahr der Investorenwettbewerb abgeschlossen war, entschied sich am 12. Mai 2004 der Rat der Stadt Coesfeld, der Humanitas Gemeinschaft e.V. den Zuschlag zu geben. 

Nun haben sich die Stadt Coesfeld und der potentielle Investor offenkundig überworfen. Während die Stadt von der Humanitas verlangt, sie möge eine Finanzierungszusage für das Projekt geben, hatte Herr Geuking von Humanitas u.a. in der Presse beklagt, die Stadt würde wesentliche Unterlagen nicht zur Verfügung stellen, die für die Absicherung der Finanzierung benötigen würden.

Auf der Stadtratssitzung wurde der Sachverhalt ausgiebig erörtert. Folgende Tatsachen wurden festgestellt:

  • In den bisherigen Unterlagen herrscht offenkundige Unklarheit darüber, wer der tätsächliche Grundstückskäufer und Investor sein soll. Über die Person des Herrn Geuking herrscht Klarheit, allerdings nicht über das Unternehmen, für das er spricht. In den Unterlagen wird zunächst ist von der "Humanitas Gemeinschaft e.V.", dann von der "Humanitas Wohnservice GbR" und in einem weiteren Schreiben  von der "Humanitas Wohnservice OHG" gesprochen. Diese Frage scheint zunächst sehr formalistisch, ist jedoch für das weitere Verfahren u.U. von großer Bedeutung. Alle potentiellen Investoren wurden nämlich im Vorfeld des Investorenwettbewerbs einer Bonitätsprüfung unterzogen. Sollte nun plötzlich eine andere Unternehmenskonstruktion (eine OHG bzw. eine GbR anstelle des ursprünglichen e.V.) als Vertragspartner auftreten, müsste eine erneute Bonitätsprüfung durchgeführt werden.
  • Auf seiner Sitzung vom 16.04.2004 hat der Stadtrat beschlossen, die weiteren planungsrechtlichen Schritte erst in Angriff zu nehmen, wenn der Investor die Finanzierungszusage eines Kreditinstitutes vorlegt. Angeblich besitzt Herr Geuking eine solche Finanzierungszusage sowie Unterlagen zur Kostenschätzung und Wirtschaftlichkeitsberechnung (Berichterstattung der AZ vom 28.08.2004), doch er hat keine dieser Unterlagen bei der Stadt eingereicht.
Vor diesem Hintergrund beschloss der Stadtrat am 11.11.2004:
  • "Der Investor (bisher "Humanitas Gemeinschaft e.V.") hat der Stadt bis zum 30.11.2004 zu erklären, wer nunmehr für das Vorhaben als Grundstückskäufer und Vorhabenträger auftreten soll." (Verständlicher ausgedrückt: Ist die genannte e.V. der Vertragspartner, die ebenfalls genannte GbR oder die OHG?)  
  • Sollte die Frage des Vertragspartners geklärt sein, wird die Verwaltung beauftragt, eine Nachfrist bis zum 15.01.2005 zu setzen, um die Finanzierungszusage vorzulegen. 
  • Sollte Herr Geuking bzw. die Humanitas die gesetzten Fristen nicht einhalten, wird die Verwaltung beauftragt, die Verhandlungen mit ihm nicht weiterzuführen.